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Wegweisendes Urteil in der Bekämpfung von Strohmannspenden

Berlin, 07.05.2026

© Kristin Räther | Transparency Deutschland

Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute die Klage der AfD auf Rückzahlung einer Parteispende in Höhe von 2,3 Mio. EURO abgewiesen. Die von dem ehemaligen FPÖ-Funktionär Dingler im Wahlkampf 2025 geleistete Spende gilt daher nach wie vor als eine illegale Weiterleitungsspende. Dabei lieferte das Gericht eine wichtige Klarstellung im Umgang mit Parteispenden:

Soweit Zweifel über die Herkunft der Spende bestehen, darf die Bundestagsverwaltung Parteispenden abschließend einbehalten. Das Problem bei der Kontrolle von Parteispenden besteht allerdings weiterhin. Die rechtlichen Kontrollbefugnisse der Bundestagsverwaltung sind nicht ausreichend, um Strohmannspenden zu identifizieren und zu verfolgen. 

Dazu Norman Loeckel, Leiter der AG-Politik bei Transparency Deutschland:

„Es war reines Glück, dass die Strohmannspende ans Licht gekommen ist – dank der österreichischen Ermittlungsbehörde. In Deutschland wäre es ansonsten verborgen geblieben. Daher fordern wir eine Beweislastumkehr. Im Zweifelsfall müssen Parteien und die spendende Seite schriftlich belegen, woher das Geld stammt. Zudem braucht es endlich einen Parteispendendeckel.“

Transparency International Deutschland fordert

  1. Beweislastumkehr bei zweifelhaften Großspenden: Die Partei sollte der Bundestagsverwaltung auf deren Anfrage Belege des Spenders vorlegen, welche die Herkunft des Geldes glaubhaft machen können
  2. Stärkung der Parteienfinanzierungsaufsicht: Neben erweiterten Befugnissen muss die personelle Ausstattung der Aufsichtsbehörde aufgestockt werden. Zusätzlich ist ein unabhängiges Kontrollgremium einzurichten, das mögliche politisch motivierte Eingriffe in die Aufsicht verhindern kann
  3. Parteispendendeckel jetzt: Spenden an Parteien müssen auf 50.000 Euro pro Spender:in bzw. Sponsor:in, Jahr und Partei begrenzt werden. Die Veröffentlichungsschwelle für Parteispenden muss auf 2.000 Euro abgesenkt werden

Transparency Deutschland hat zu dem Problem der Weiterleitungsspenden im deutschen Parteiengesetz gestern ein Positionspapier veröffentlicht.