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Pressemitteilung Politik

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl am 22. September 2002

03.09.2002

Die Antworten auf die Wahlprüfsteine von TI-D sind rechtzeitig und vollständig eingegangen. Wir möchten uns bei den Parteien für ihre Kooperationsbereitschaft bedanken. Sie ist auch ein Zeugnis für die erhöhte Sensibilität der Parteien gegenüber Korruption. Wir sehen darin u.a. eine Anerkennung für die Arbeit von TI und danken dafür.

Wir haben uns darum bemüht, die Stellungnahmen der Parteien in einer synoptischen Übersicht zusammenzufassen. Dieser Versuch bringt natürlich Verkürzungen mit sich und birgt die Gefahr von Vereinfachungen. Wir empfehlen daher, für eine endgültige Bewertung der Antworten die Originalstellungnahmen der Parteien nachzulesen, die wir ins Internet gestellt haben.

Hervorzuheben ist, dass aus unserer Sicht keine der großen Parteien ein Monopol auf Wohlverhalten hat. Es fällt TI deshalb nicht schwer, seine Selbstverpflichtung auf überparteiliche Wertung durchzuhalten. Das ist allerdings nur im Gesamtüberblick über unsere Wertungen nachzuvollziehen; im Einzelfall haben wir durchaus unsere klaren Präferenzen für die eine oder andere Position.

Erstaunlich und enttäuschend ist für uns die Distanz der CDU zu dem aus unserer Sicht wichtigsten Auftrag an die Gesetzgebung in der nächsten Legislaturperiode: Deutschland durch ein bundesweites Informationsfreiheitsgesetz aus der Rolle des Schlusslichts an Transparenz der Verwaltung herauszuführen. SPD, Grüne und PDS sind uneingeschränkte Befürworter des Gesetzes, die FDP ist zögerlich.

Gleichermaßen erstaunlich ist es, dass CDU/CSU ein Unternehmensstrafrecht für rechtssystematisch möglich und politisch nötig hält, während alle anderen eher konservativ reagieren. Wenn eine solche durchgreifende Reform in der nächsten Legislaturperiode wenigstens eingeleitet werden könnte, wäre das ein wichtiger Fortschritt im Kampf gegen die Korruption.

Die Bundesrichtlinie zur Korruptionsprävention ist nur nach Einschätzung der SPD ausreichend umgesetzt; alle anderen Parteien sehen hier Handlungsbedarf.

Das zentrale Ausschlussregister ("Schwarze Listen") ist in der Antwort auf die Wahlprüfsteine ein durchaus kontroverser Punkt zwischen SPD und Grünen einerseits sowie Union und FDP andererseits; es wird von der PDS befürwortet. Die Begründungen für die Ablehnung berufen sich vorwiegend auf grundsätzlich rechtliche Gesichtspunkte. Diese scheinen jedoch in dem vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzentwurf befriedigend berücksichtigt zu sein. Sonst würde es keinen Sinn ergeben, dass der Bundesrat den Gesetzentwurf nicht abgelehnt, sondern zu Nachbesserung im Detail an den Vermittlungsausschuss überwiesen hat.

Wir haben die Beantwortung der Fragen zur Parteienfinanzierung in die anliegende Synopse aufgenommen, obwohl die Parteien sich durchgängig überwiegend auf das gerade verabschiedete Gesetz bezogen haben und nicht auf unsere eigentliche Fragestellung, wie Transparenz über Partei-Interna der Finanzierung auch der Allgemeinheit zugesichert werden kann. Soweit es dazu Antworten gibt, setzen sie eine so detaillierte Kenntnis der Parteienstruktur voraus, dass sie für Außenstehende kaum nachvollziehbar sind.

Bei dem Thema "Bestechung von Abgeordneten" erweckt die Dominanz rechtlicher Erwägungen den Verdacht, dass der politische Unwille, diesen Komplex anzugehen, verschleiert werden soll. Am schlüssigsten ist hier der Standpunkt der Grünen.

Zur Parteienverfilzung und der damit verbundenen Ämterpatronage geben die Union und SPD Antworten, die eine Sensibilisierung durch die jüngsten Erfahrungen dieser Parteien deutlich vermissen lassen. Präzise Vorstellungen äußern nur die Grünen und die PDS, auch die Stellungnahme der FDP als einer angeblich dem Rechtsstaat besonders verpflichteten Partei wirkt eher blass.

Wir weisen nochmals dringlich darauf hin, dass zu einer umfassenden Einschätzung die Originalantworten der Parteien hinzugezogen werden müssen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Prof. Dr. Dieter Biallas, Tel.: 0172-99 31 357

Dagmar Schröder, Tel.: 030 - 54 98 98 0

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