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Vorstandsgehälter offenlegen: Sparkasse Münsterland Ost kommt Gesetz zuvor

14.01.2010

Münster- ahlener-zeitung.de berichtet, die Landesregierung Nordrhein-Westfalens habe im Dezember 2009 das so genannte „Transparenz-Gesetz“ auf den Weg gebracht. Danach müssen Sparkassen, Stadtwerke und andere öffentliche Unternehmen in diesem Jahr die Gehälter ihrer Vorstände veröffentlichen. Die Sparkasse Münsterland Ost sei diesem Gesetz sogar schon zuvorgekommen. Bereits seit dem Geschäftsjahr 2007 veröffentliche das Kreditinstitut die Höhe der Vorstandsgehälter. Andernorts sollen Sparkassen-Vorstände allerdings bereits dagegen geklagt haben. Das Oberlandesgericht Köln halte das neue Gesetz sogar für „verfassungswidrig“. Viele sollen eine Neid-Debatte fürchten.

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