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VG Berlin: Füllmengenverstöße dürfen kein Geheimnis bleiben

19.05.2006

Berlin –Wie die Internetplattform juraforum.de berichtet, hat das Berliner Verwaltungsgericht einer auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz gestützten Klage gegen die Berliner Eichbehörde stattgegeben. Nach dem Urteil muss die Behörde Auskunft geben über die vorgeschriebene Füllmenge bei fertig abgepackter Ware. Die Behörde hatte die Nachfrage eines Bürgers mit dem Verweis abgelehnt, dass die geforderten Informationen unter das Betriebsgeheimnis fielen.

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