Vereinte Nationen fordern erneut Verbesserung der Korruptionsbekämpfung in Deutschland
Berlin, 21.09.2020
Im Rahmen des Überprüfungsprozesses zur Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) liegt die Zusammenfassung eines weiteren Länderberichts (Executive Summary) mit Empfehlungen für Deutschland vor. Transparency Deutschland hatte dazu bereits im März 2016 eine Stellungnahme abgegeben und an einem Gespräch mit dem Gutachterteam teilgenommen. Etliche Forderungen wurden aufgegriffen. Der Bericht empfiehlt unter anderem bessere Statistiken über Korruptionsfälle und internationale Rechtshilfe zu erstellen, das Bestechungsstrafrecht zu überprüfen und zu harmonisieren und die Transparenzregelungen bei der Parteienfinanzierung zu verbessern.
Außerdem regt die UN-Expertengruppe (Implementation Review Group) an, den Vortatenkatalog der Geldwäsche zu erweitern, den Schutz von Hinweisgebern im privaten Sektor zu stärken und eine gute Ausstattung und Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden weiterhin sicherzustellen. Ebenso wird empfohlen, die Immunitätsregelungen für Abgeordnete im Zusammenhang mit der Verfolgung von Korruptionsdelikten zu überprüfen. Der vollständige Länderbericht soll demnächst veröffentlicht werden. Vor dem Hintergrund des Transparency Pledge der UNCAC Coalition, der auch Transparency Deutschland angehört, hat sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Dialog mit der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der Empfehlungen bereit erklärt.