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Verdacht auf Schmiergeldannahme: Außerordentliche Kündigung

23.07.2007

Berlin/Frankfurt/Main- Im Kölner Stadtanzeiger ist zu lesen, dass der Deutsche Anwaltverein (DAV) darauf hinweist, dass beim dringenden Verdacht auf Annahme von Schmiergeldern einem Arbeitnehmer außerordentlich gekündigt werden kann. Der Arbeitgeber müsse jedoch vorher alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung unternommen und dem Arbeitgeber eine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben haben.
<link http: www.ksta.de html artikel>07-07-23_Kölner Stadtanzeiger