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Pressespiegel Internationales Wirtschaft

UWG-Novelle: Änderung des Wettbewerbsrechtes

14.08.2008

München- Compliance-Magazin.de berichtet von einem Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), den das Bundeskabinett im Rahmen der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben verabschiedet habe. Unter anderem werde das reformierte UWG eine „Schwarze Liste“ von geschäftlichen Handlungen enthalten, die unter allen Umständen verboten seien. Zu den Verboten zähle beispielsweise „die unwahre Behauptung, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodexes zu gehören“ (Nr. 1 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG-E). Das Gesetz verbiete Unternehmen zudem, wahrheitswidrig die Einhaltung von Selbstverpflichtungen im Rahmen von Verhaltenskodizes zu erklären.

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