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'Useful Payments': US Investigators Crack Down on Daimler's Culture of Corruption

08.04.2010

Hamburg- Laut spiegel.de waren Bestechungszahlungen an ausländische Entscheidungsträger nach deutschem Recht bis 1998 noch legal und sogar steuerabzugsfähig. Bestechung sei jedoch nicht typisch deutsch: Französische und britische Firmen seien ebenso in Korruptionsskandale verwickelt, so Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland. Deutschland sei viele Jahre lang „Exportweltmeister“ gewesen, ohne “Weltmeister der Bestechung” zu sein.

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