Urteil: WDR fällt nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz
24.11.2009
Köln- epd.de berichtet, der WDR müsse Bürgern nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts keine weitreichende Auskunft nach dem NRW-Informationsfreiheitsgesetz erteilen. Damit sei die Klage eines freien Journalisten abgewiesen worden, so ein Gerichtssprecher. Der Journalist habe vom WDR wissen wollen, mit welchen Unternehmen der gebührenfinanzierte Sender zusammenarbeite und in welchem Auftragsvolumen. Das Gericht habe entschieden, öffentlich-rechtliche Sender seien keine Behörden und übten keine Verwaltungstätigkeiten aus. Deshalb sei das Informationsfreiheitsgesetz hier nicht anwendbar.
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