Aktuelles
Pressespiegel Wirtschaft Medien

Urteil: WDR fällt nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz

24.11.2009

Köln- epd.de berichtet, der WDR müsse Bürgern nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts keine weitreichende Auskunft nach dem NRW-Informationsfreiheitsgesetz erteilen. Damit sei die Klage eines freien Journalisten abgewiesen worden, so ein Gerichtssprecher. Der Journalist habe vom WDR wissen wollen, mit welchen Unternehmen der gebührenfinanzierte Sender zusammenarbeite und in welchem Auftragsvolumen. Das Gericht habe entschieden, öffentlich-rechtliche Sender seien keine Behörden und übten keine Verwaltungstätigkeiten aus. Deshalb sei das Informationsfreiheitsgesetz hier nicht anwendbar.

<link http: www.epd.de west west_index_69743.html external-link-new-window externen link in neuem>09_11_20_epd.de