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Urteil: Schulfotografen dürfen sich Aufträge erkaufen

11.05.2010

Hamburg- Laut spiegel.de hat das Hildesheimer Landgericht zwei Schulfotografen vom Vorwurf der Bestechung freigesprochen. Sie sollen Schulen Geschenke und Umsatzbeteiligungen angeboten haben, damit diese ihrer Firma den Vorzug vor der Konkurrenz gegeben habe. Eine Gegenleistung in Form von Umsatzbeteiligungen als Ausgleich für den Aufwand, der der Schule mit den Fotos entstünde, halte das Gericht für angemessen.
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10_05_11_spiegel.de