Urteil: Finanzaufsicht muss Bankunterlagen weitergeben
11.03.2010
München- focus.de berichtet, der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe am Dienstag entschieden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sei gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz „unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen und Einschränkungen dazu verpflichtet, jedermann Zugang zu amtlichen Informationen“ (Az. 6 A 1684/08) über einzelne Banken und Dienstleister zu gewähren. Ein Kunde habe Einsicht in BaFin-Unterlagen über eine Bank verlangt, um gegen Spekulationsgeschäfte zu seinen Lasten vorzugehen. Die BaFin habe dies aus Furcht vor nachlassender Kooperationsbereitschaft der Banken und mit dem Argument abgelehnt, das Schwärzen geheimer und personenbezogener Daten sei ein unverhältnismäßiger Aufwand.
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