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Urteil: Empfänger von EU-Agrarhilfen offenlegen

04.06.2009

Leipzig/Berlin- handelsblatt.de berichtet, die Empfänger der höchsten EU-Agrarexportsubventionen in Deutschland sollen veröffentlicht werden müssen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig habe entschieden, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Empfänger dieser Subventionen kein Ausschlussgrund für die Freigabe sind. Mit dem Urteil habe die Umweltschutzorganisation Greenpeace Recht bekommen, so eine Gerichtssprecherin. Die vierzig größten Empfänger von EU-Exporthilfen sollen nach Angaben von Greenpeace nun mit Namen und Fördersumme offengelegt werden.

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