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Pressemitteilung Wissenschaft

Universität Hamburg muss Spendernamen nennen

Transparency Deutschland begrüßt Urteil des Verwaltungsgerichts

Hamburg, 21.03.2018

© UHH/Dichant

Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland begrüßt das Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts, das die Universität Hamburg dazu verpflichtet, die Namen der Spenderinnen und Spender herauszugeben. Das Verfahren geht auf eine Klage von Transparency Deutschland nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zurück.
 
„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg stellt klar, dass auch Hochschulen gegenüber der Öffentlichkeit Auskünfte geben müssen. Transparenz über Spenden und Sponsoring ist wichtig, um Einflussnahmen auf Hochschulen entgegenzuwirken",

so Arne Semsrott, Mitglied der Arbeitsgruppe Wissenschaft.

Obwohl öffentliche Stellen in Hamburg nach der Sponsoring-Richtlinie dazu verpflichtet sind, Daten zu Spenden und Sponsoring zu veröffentlichen, hat die Universität Hamburg dies bisher in vielen Fällen nicht getan. Die Universität argumentiert, sie habe mit Spenderinnen und Spender Vertraulichkeit vereinbart. Laut der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, sind solche Vertraulichkeitsvereinbarungen allerdings nicht wirksam, da Hochschulen nach dem HmbTG Auskunft geben müssen.

Die Universität muss jetzt erneut über den Antrag auf Herausgabe der Namen der Spenderinnen und Spender entscheiden. Das Universitätsklinikum Eppendorf, das zur Universität Hamburg gehört, hatte alleine im Jahr 2017 fast 23 Millionen Euro aus Spenden und Sponsoring erhalten. Die meisten Namen der Zuwendungsgeberinnen und Zuwendungsgeber sind nicht öffentlich bekannt. Die Universität kann gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Kontakt

Arne Semsrott
Mitglied der Arbeitsgruppe Wissenschaft

Helena Peltonen-Gassmann
Leiterin der Regionalgruppe Hamburg/Schleswig-Holstein

Sylvia Schwab
Pressesprecherin

Tel. +49 - 30 - 549898 - 0
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