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Ungefährliches Halbwissen

19.07.2007

München- Da nach dem Gesetz zur Offenlegung von Nebentätigkeiten Abgeordnete diese nur in drei Stufen angegeben müssen, bleiben die realen Honorierungsverhältnisse für Parlamentarier weiter unklar, kritisiert Telepolis. Auch sei das deutsche Wahlrecht nur sehr bedingt dazu geeignet, den Wähler aus der Veröffentlichung der Daten Konsequenzen ziehen zu lassen, da der Wähler bei Bundestagswahlen keinen Einfluss auf die „Listen“ der Parteien habe.

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