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Umweltinformationen müssen gewährt werden

12.07.2006

Koblenz - Nach Darstellung des Europatickers hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz entschieden, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) entsprechend dem Umweltinformationsgesetz des Landes vorhandene Informationen über die Dioxinbelastung einer Tongrube an Bürger weitergeben muss. Kläger war der Käufer des belasteten Tons, der als Zusatz für Tierfutter verwendet worden war.

 

<link http: www.umweltruf.de ticker>06-07-11_Europaticker