Transparency-Studie zeigt internationale Defizite bei Durchsetzung der Sanktionen
Deutschland: Fortschritte durch das erste Sanktionsdurchsetzungsgesetz
Berlin, 24.05.2022
Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche den Gesetzentwurf zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen verabschiedet. Transparency Deutschland begrüßt dieses erste Sanktionsdurchsetzungsgesetz. Darauf aufbauend müssen jedoch viele weitere Verbesserungen zur Behebung der fundamentalen strukturellen Defizite im Kampf gegen Schattenfinanzen und Geldwäsche folgen.
Die heute veröffentlichte Transparency-Studie „Up to the task? The state of play in countries committed to freezing and seizing Russian dirty money” zeigt, wie gut die führenden Länder bisher für die multilateralen Bemühungen zum Einfrieren russischen Vermögen gerüstet sind. Die vergleichende Analyse umfasst acht Länder: Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Großbritannien, Australien, Kanada und die USA.
Generelle Empfehlungen
Transparency International fordert die Regierungen der führenden westlichen Staaten auf, ihre Bemühungen weiter zu intensivieren und zu beschleunigen. Konkret müssen fünf Handlungsfelder besonders im Fokus stehen:
- Proaktives Identifizieren und Einfrieren der Vermögenswerte
- Beschleunigung der wichtigsten Transparenzmaßnahmen, insbesondere mit Blick auf die lückenhaften Transparenzregister
- Stärkeres „In-die-Verantwortung-nehmen“ der professionellen „Enablers“ (zum Beispiel Banken, Finanzdienstleister, Anwälte, Investmentfondsmanager, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler und Luxusgüterhändler)
- Effizientere Ausstattung der Finanzermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sowie Stärkung der Mechanismen zum Aufspüren, zur Beschlagnahme, zur Einziehung und zur Rückgabe von Vermögenswerten
- Verstärkung der multilateralen Bemühungen, insbesondere permanente Etablierung der REPO Task Force sowie der nationalen Task Forces und Ausweitung ihrer Mandate
Empfehlungen für Deutschland: Klarere Zuständigkeiten, mehr Transparenz wirtschaftlicher Eigentümer, Vermögenseinziehung mehr Biss verleihen
Dazu erklärt Stephan K. Ohme, Leiter der Arbeitsgruppe Finanzwesen von Transparency Deutschland:
„Dass das erste Sanktionsdurchsetzungsgesetz neue Ermittlungsbefugnisse und Verbesserungen zur Durchsetzung der Sanktionen enthält, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das Gesetz wird bei richtiger Umsetzung das Aufspüren und Einfrieren von Vermögenswerten, die sanktionierten Personen und Vereinigungen zugeordnet werden können, wesentlich erleichtern. Es muss zügig umgesetzt und konsequent angewendet werden.
Unabhängig davon führt unsere heute veröffentlichte Studie erneut die grundsätzlichen Defizite im Kampf gegen Schattenfinanzstrukturen vor Augen. Es fehlt die nötige Transparenz internationaler Finanzströme und -strukturen wie auch der wahren wirtschaftlichen Eigentümer zum Beispiel von Immobilien in Deutschland. Wir begrüßen, dass durch das neue Gesetz der behördliche Zugriff auf das Transparenzregister erweitert wird. Gleichzeitig bleibt das Gesetz hinter der von Transparency geforderten Bereitstellung des Transparenzregisters als Open Data mit Zugang der Öffentlichkeit zurück. Im zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz und auf internationaler Ebene müssen diese Transparenzdefizite weiter mit Hochdruck angegangen werden.“
Damit die Umsetzung des Gesetzes nicht hinter den Ambitionen zurückbleibt, müssen die Zuständigkeiten der involvierten Behörden noch klarer geregelt und ihre personellen Ressourcen massiv aufgestockt werden. Die strukturellen Defizite und nicht eindeutig geregelten Zuständigkeiten in der Sicherheitsarchitektur des Bundes und der Länder könnten sich beim Vollzug des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes als problematisch erweisen. Denn aufgrund der Komplexität der Verfahren ist nicht auszuschließen, dass Bundes- oder Landesbehörden gerade bei Mischsachverhalten keine Ermittlungen aufnehmen und auf gegenseitige Zuständigkeiten verweisen. Die Vielzahl beteiligter Behörden ruft nach einer zentralen, übergeordneten Stelle.
Ein großer Hebel wäre es, der Vermögenseinziehung in Deutschland mehr Biss zu verleihen: Künftig sollte es eine effizientere strafrechtliche Abschöpfung von Vermögenswerten verdächtiger Herkunft geben, wenn der wahre wirtschaftlich Berechtigte einer Immobilie oder eines Gegenstands sich und den legalen Erwerb nicht offenbaren will (“Suspicious Wealth Order"). Ihre Verwertung sollte auch potentiellen Opfern zugutekommen.
Dazu Stephan K. Ohme:
„Es liegen für eine effizientere Vermögensabschöpfung schon lange Lösungsvorschläge auf dem Tisch, nicht nur von uns. Doch die Politik hat zu lange gezögert. Der Moment muss genutzt werden, um Gesetze mit erleichterten Beweisregeln auf den Weg zu bringen, unter anderem nach italienischem Vorbild bei der Bekämpfung der Mafia.“
Weiterführende Informationen
- Studie „Up to the task? The state of play in countries committed to freezing and seizing Russian dirty money” von Transparency International
- Sanktionsdurchsetzungsgesetz I, am 19. Mai 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossen
- Stellungnahme des Netzwerk Steuergerechtigkeit zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz I (Transparency Deutschland ist Mitglied im Koordinierungskreis)
- Pressemitteilung „Durchsetzung der Sanktionen durch Intransparenz von wirtschaftlichem Eigentum stark behindert“ vom März 2022
- Studie „Geldwäschebekämpfung in Deutschland“ von Juli 2021
Kontakt
Stephan K. Ohme, Leiter der Arbeitsgruppe Finanzwesen
Vincent Freigang und Maíra Martini, Autoren der Studie „Up to the task?”
Adrian Nennich, Pressesprecher
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