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Pressemitteilung Politik

Transparency stellt Ergebnisse der Wahlprüfsteine zur Korruptionsbekämpfung vor

18.01.2008

Hannover, 18.01.2008 – Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hat heute in Hannover die Ergebnisse ihrer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Niedersachsen vorgestellt. Die Regionalgruppe Niedersachsen hat dazu die Parteien zum Thema Informationsfreiheit, zur Arbeit und Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und zum Wechsel von Politikern in die Wirtschaft befragt. Mit Ausnahme der CDU bekennen sich alle Parteien zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes in Niedersachsen. Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Wir fordern mehr Transparenz bei staatlichen Entscheidungen. Ein Informationsfreiheitsgesetz ist das richtige Instrument dazu“. Neben dem Bund haben bereits acht Bundesländer ein Informationsfreiheitsgesetz eingeführt, darunter Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen.

1. Informationsfreiheit

Transparenz und Offenheit sollten das Wesen eines modernen Staates und seiner Verwaltung prägen. Dies haben der Bund und acht Bundesländer erkannt und ihren Bürgerinnen und Bürgern den grundsätzlichen Zugang zu allen Informationen ermöglicht, die bei öffentlichen Stellen bekannt sind. Die dazu ergangenen Informationsfreiheitsgesetze (IFG) stellen sicher, dass personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sicherheitsrelevante Bereiche geschützt bleiben.

Der Niedersächsische Landtag hat im Juli 2006 einen Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Erlass eines solchen Gesetzes abgelehnt. CDU und FDP haben dies seinerzeit im Wesentlichen damit begründet, dass eine solche Regelung überflüssig sei.

Vor diesem Hintergrund wurden die Parteien von Transparency International gefragt:

Begrüßen Sie die Entwicklung vom Grundsatz der Amtsverschwiegenheit zu einem transparenten Staat oder lehnen Sie sie ab?

Halten Sie ein IFG für ein geeignetes Mittel gegen Korruption und Politikverdrossenheit? Werden Sie sich aktiv für ein IFG in Niedersachsen einsetzen?

Die CDU sieht erhebliche, auch praktische Bedenken, ein IFG in Niedersachsen zu schaffen. Amtsverschwiegenheit sei nach wie vor ein wichtiges Gut. Die bereits existierenden Regelungen seien ausreichend, die nötige Transparenz für die Daten einzufordern, von denen man persönlich betroffen sei. Dennoch werde selbstverständlich jede ernsthafte Eingabe an Landesoberbehörden beantwortet.

Die SPD setzt sich für Transparenz ein und verweist auf die guten Praxiserfahrungen aus Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen zu bereits geltenden Regelungen. Sie erklärt die Schaffung eines IFG zu einem zentralen Thema ihres Regierungsprogramms.

Die FDP hält Transparenz für ein gutes Mittel, Bürgerinnen und Bürger für politische Vorgänge zu begeistern und Korruption vorzubeugen; der Datenschutz sei dabei zu gewährleisten. Sie setze sich für ein IFG auf Landesebene ein. Die Öffentlichkeit von Information müsse zum Grundsatz werden.

Bündnis90/DIE GRÜNEN sehen den Staat als Dienstleister am Bürger. Der preußische Grundsatz der Amtsverschwiegenheit sei nicht mehr zeitgemäß und dürfe nur noch teilweise in den Bereichen Sicherheit und Gefahrenabwehr zum Zuge kommen. Sie verweisen auf ihre Gesetzesinitiativen, vermögen eine höhere gesellschaftliche Wirkung jedoch schwer einzuschätzen.

Die ödp erklärt Transparenz in Politik und Verwaltung für wesentlich. Ein IFG sei auf jeden Fall zu schaffen.

Fazit

SPD und DIE GRÜNEN setzen wie auch die ödp ihren Einsatz für ein IFG auf Landesebene fort. Besonders begrüßt Transparency die klare Aussage der SPD, eine solche Initiative zu einem zentralen Punkt ihres Regierungsprogramms zu machen. Es bleibt abzuwarten, ob im Falle eines Wahlerfolges dies mit derselben Konsequenz umgesetzt wird.

Erfreulicherweise scheint die FDP ihre Haltung geändert zu haben. Argumentierte sie im Landtag vor zwei Jahren noch ähnlich wie die CDU mit der Überflüssigkeit einer solchen Regelung, hat sie den notwendigen Paradigmenwechsel erkannt. Der Grundsatz der Öffentlichkeit jeglicher Information ist auch für sie ein wirksames Mittel gegen Korruption.

Unverändert bleibt die Meinung der CDU. Sie ignoriert die Erfahrungen des Bundes und anderer Länder, die alle Befürchtungen entkräften, die in ihrer Stellungnahme deutlich zu Tage treten. Dem Schutz persönlicher Daten, sicherheitssensibler Bereiche und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kann ausreichend Rechnung getragen werden. Dies wird dadurch am deutlichsten, dass die Datenschutzbeauftragten in der Regel auch zu Informationsfreiheits-Beauftragten bestellt werden. Datenschutz und Informationsfreiheit sind zwei Seiten derselben Medaille.

Die CDU will Informationen, die bei Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes dem Bürger zugänglich wären, weiterhin unter Verschluss halten.

Es bleibt zu hoffen, dass sie im Fall einer Regierungsbeteiligung erkennt, dass Niedersachsen in Sachen Verwaltungstransparenz mangels IFGs nur noch in der zweiten Liga spielt.

Für alle zustimmenden Aussagen gilt: Jedes IFG muss die Öffentlichkeit und Zugänglichkeit von Informationen zum Grundsatz erklären, Ausnahmen gering halten und scharf umreißen sowie ein verbindliches und kurzes Verfahren vorschreiben. Die Entscheidungen müssen gerichtlich überprüfbar sein. Einfache Auskünfte und Akteneinsicht müssen kostenlos sein; andere Gebühren müssen in ihrer Höhe angemessen sein und dürfen potentielle Antragsteller nicht abschrecken.

2. Arbeit und Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden

Neben einer umfassenden Korruptionspräventionsarbeit ist auch eine funktionierende Strafverfolgung bei Korruptionsdelinquenz von entscheidender Bedeutung. Transparency setzt sich für optimale Arbeitsbedingungen bei den Strafverfolgungsbehörden ein.

In der vergangenen Legislaturperiode ist es zu zahlreichen Reformen und Umorganisationen bei Justiz und Polizei gekommen. So wurden flächendeckend „Zentralstellen Korruption“ bei den Staatsanwaltschaften erfolgreich eingerichtet. Sie werden in der Öffentlichkeit verstärkt wahrgenommen. Durch sie ist eine deutliche Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Polizei eingetreten. Auch bei der Polizei Niedersachsen gab es eine umfassende Umorganisation, bei der insbesondere eine Stärkung der Korruptionsbekämpfung im Landeskriminalamt in Hannover festzustellen ist. Darüber hinaus werden in der Fläche strukturelle Korruptionsfälle jetzt zentral von Zentralen Kriminalinspektionen mit besonders ausgebildeten Dienstkräften bearbeitet.

Aufgrund der zahlreichen Fachgebiete, in denen korruptive Handlungen auftreten, wünschen sich die Strafverfolgungsbehörden weiterhin verstärkt den Einsatz von Experten, insbesondere aus dem technischen Bereich. So wird beispielsweise in Schleswig Holstein ein unabhängiger Bau-Sachverständiger beschäftigt.

Die Zentralstellenleitungen weisen darauf hin, dass der Erfolg ihrer Arbeit maßgeblich durch die Qualität der Arbeit der Polizei mitbestimmt wird. Insofern wünschen sie sich fortdauernde, hinreichende personelle Ressourcen bei hoher Qualifikation und Spezialisierung der polizeilichen Ermittler.

Vor diesem Hintergrund wurden die Parteien von Transparency International gefragt:

Wird sich Ihre Partei für personelle Verbesserungen bei Polizei und Justiz einsetzen?

Würden Sie eine oft geforderte Einbindung von Fachleuten, wie Bauingenieuren oder Rechnungsprüfer, in die Ermittlungsarbeit begrüßen und sich für die Schaffung entsprechender Planstellen bei den Strafverfolgungsbehörden einsetzen?

Über die in 2007 neu geschaffenen Stellen sind bei der CDU vorerst keine personellen Verbesserungen bei den Strafverfolgungsbehörden geplant. Allerdings sollen polizeiliche Stellen besser bewertet werden. Zum zukünftigen Einsatz von Experten äußerte sich die CDU nur dahingehend, dass bei den Staatsanwaltschaften zuletzt neue Wirtschaftsreferenten eingesetzt wurden.

Die SPD in Niedersachsen wird sich für eine deutliche Personalverstärkung insbesondere im Bereich der Strafjustiz einsetzen, da nach aktuellen Schätzungen des Nds. Richterbundes rund 300 Stellen in der nds. Gerichtsbarkeit fehlen. Die SPD kritisiert, dass bei der Polizei in den vergangenen Jahren Angestellte eingespart wurden und Vollzugsbeamte und -beamtinnen immer häufiger Verwaltungstätigkeiten wahrnehmen müssen und somit für den eigentlichen Vollzugsdienst nicht zur Verfügung stünden. Die SPD will dafür sorgen, dass diese Beamten wieder vollständig für Vollzugstätigkeiten zur Verfügung stehen. Die Frage nach Experten lasse sich nach Aussagen der SPD nicht pauschal beantworten, da erst zu prüfen sei, ob solche Planstellen etwa im Landeskriminalamt oder bei der Staatsanwaltschaft erforderlich sind oder ob der auftretende Bedarf an fachspezifischer Expertise nicht in gleicher Qualität im Bedarfsfall durch externe Gutachter gedeckt werden kann. Hierfür sei es allerdings nach Aussage der SPD erforderlich, die Sicherheitsbehörden haushaltsmäßig so auszustatten, dass unabhängiger Sachverstand jederzeit eingekauft werden kann.

Die FDP bestätigt, dass Niedersachsen weiterhin mehr Polizei auf der Straße und eine bessere finanzielle Ausstattung der Justiz brauche, um die Strafe unmittelbar im Anschluss an Straftat verhängen zu können und durch Polizei auf der Straße ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln. Sie werden sich deshalb für zusätzliche Mittel einsetzen. Auch die Forderung nach Einbindung von Fachleuten bei der zukünftigen Ermittlungsarbeit wird von der FDP ausdrücklich begrüßt und man sieht darüber hinaus die Notwendigkeit einer polizeilichen Grundausbildung in der Ermittlungsarbeit für die Fachkräfte.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN setzen sich für mehr Staatsanwälte in Niedersachsen ein. Weiteres Personal bei der Polizei fordern sie derzeit nicht, da die Sicherheitslage dies nicht erfordert und die Finanzen des Landes Niedersachsen einen weiteren Ausbau des Polizeipersonalkörpers auch nicht zulassen. Als notwendig sehen sie vor allem eine qualitativ hochwertige und gut geschulte Polizei. Der Ausbau weiterer Planstellen für Experten sei derzeit nicht finanzierbar. Das notwendige Fachwissen solle bei den Strafverfolgungsbehörden vor allen Dingen durch Qualifizierung und Fortbildung gewährleistet werden.

Fazit

Das Problembewusstsein bei den großen Parteien besteht; konkrete Aussagen zur Fragestellung werden aber nicht oder nur vage geäußert. So setzt sich die CDU für eine bessere Bewertung der Stellen ein, DIE GRÜNEN für mehr Staatsanwälte, die SPD für neue Richterstellen und die FDP für eine bessere finanzielle Ausstattung der Justiz. Konkrete Ziele bei der personellen Ausstattung der Polizei im Sinne von „mehr Polizeistellen“ wurden nicht geäußert, was mehrheitlich mit der angespannten Haushaltslage in Niedersachsen begründet wird. Die SPD möchte Vollzugsbeamte von Verwaltungstätigkeiten befreien und die FDP setzt sich für mehr Polizei auf der Straße ein. Eine Stärkung der Korruptionsermittlungen ist damit leider nicht verbunden. Die stellenmäßige Einbindung von Fachkräften wie bspw. Bauingenieuren in die Strafverfolgungsarbeit wird lediglich von der FDP begrüßt. Die Forderung der GRÜNEN technisches Know-how bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu etablieren ist nicht praxisnah.

Bei den Antworten der PBC und der ÖDP wurde auf das Thema „Strafverfolgung“ nicht konkret eingegangen.

3. Wechsel von Politikern in die Wirtschaft

Das Wechseln von ehemaligen Regierungsmitgliedern und Staatssekretären zu Unternehmen und Verbänden im In- und Ausland unmittelbar nach Ausscheiden aus dem Amt, (Beispiel: früherer Bundeskanzler sowie Minister und Parlamentarische Staatssekretäre) entfacht immer wieder die Diskussion über Sperrzeiten für Regierungsmitglieder und Wahlbeamte, wenn ein Zusammenhang zwischen der ausgeübten Tätigkeit und der neuen Erwerbstätigkeit besteht.

Vor diesem Hintergrund wurden die Parteien von Transparency International gefragt:

Wie stehen Sie zu der Forderung, zur Vermeidung von Interessenkonflikten eine Karenzzeit von drei Jahren für Politiker und Beamte nach dem Ausscheiden aus dem Amt und der Aufnahme einer neuen Tätigkeit einzuführen?

Würden Sie die Forderung nach Ethikräten unterstützen, die eine öffentliche Empfehlung aussprechen, ob die nach dem Ausscheiden beabsichtigte Aufnahme einer Tätigkeit genehmigt oder untersagt werden soll?

Die CDU sieht eine Karenzzeit als sinnvoll an, aber verweist hier generell auf eine noch ausstehende bundeseinheitliche Regelung, die dann auch für Niedersachsen verbindlich wäre. Der Forderung nach einer dreijährigen Karenzzeit möchte sich die CDU nicht anschließen, weil sie befürchtet, dass dadurch die Arbeit als Politiker unattraktiv würde. Bei Landesbeamten hält sie an den geltenden Regelungen fest, wonach innerhalb von fünf Jahren die neue Erwerbstätigkeit angezeigt werden muss, falls sie in Zusammenhang mit der vorher ausgeübten Tätigkeit steht. Hilfestellung für gutes Verhalten geben nach Ansicht der CDU bereits die Empfehlungen des Deutschen Governance-Kodex.

Die Voraussetzungen für die Einrichtung von Ethikräten bedürfen der Überprüfung.

Die SPD sieht prinzipiell bei einem Wechsel von Politikern oder Beamten in die Wirtschaft keinen Schaden für den Öffentlichen Dienst und für das Vertrauen der Allgemeinheit in die Politik. Amtsverschwiegenheit sieht die SPD als ausreichend an, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Bei Ruhestandsbeamten beziehen sie sich auf den Paragraphen 69 a Bundesbeamtengesetz, der nach Beendigung der Beamtentätigkeit neue Tätigkeiten, die zu Interessenkonflikten führen, untersagen kann. Die SPD zieht dem Ethikrat gesetzliche Regelungen vor.

Die FDP spricht sich für eine Karenzzeit von zwei Jahren aus. Am Beispiel der EU-Kommission setzt sie sich für einen Ehrenkodex ein und erwartet von ehemaligen Ministern Selbstbeschränkung. Einem Ethikrat stimmt sie zu, um jeden Anschein von Korruption zu vermeiden.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN unterstützen die Forderung nach einer Karenzzeit für politische Mandatsträger oder Regierungsmitglieder. Wichtig erscheint eine sinnvolle zeitliche Bemessung der Karenzzeit. Sie sprechen sich auch für die Einrichtung von unabhängigen Ethikräten mit klaren Befug-nissen aus, die im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden müssten. Die ödp sieht in der Verflechtung von Politik und Wirtschaft eine zunehmende Gefahr für Demokratie und Gemeinwohl. Die Partei unterstützt die Forderung nach einer Karenzzeit und hält auch die Einrichtung von Ethikräten für sinnvoll.

Fazit

FDP und Bündnis90/ Die Grünen sprechen sich für die Forderung von Transparency International nach Einführung einer Karenzzeit aus, sehen aber noch Diskussionsbedarf bei der Festlegung ihrer Dauer. Ebenso stimmen beide Parteien Ethikräten mit der Maßgabe klar definierter Befugnisse zu.

Die ödp hält die Forderung nach einer Karenzzeit und die Einrichtung von Ethikräten ebenfalls für sinnvoll.

Die CDU erachtet eine nachhaltige Korruptionsbekämpfung einerseits für wichtig, möchte sich aber ebenso wie die SPD der Forderung nach einer dreijährigen Karenzzeit nicht anschließen. Die CDU verweist hier auf das Fehlen einer bundeseinheitlichen Regelung, die für alle Länder bindend sein müsste. CDU und SPD lehnen ebenfalls die Einrichtung von Ethikräten ab und verweisen in diesem Zusammenhang auf bereits bestehende Verhaltens- und Gesetzesregelungen.

Es besteht der Eindruck, dass die speziellen Forderungen von Transparency nach Karenzzeit und Ethikräten nicht in die politischen Konzepte von CDU und SPD passen. Hierfür mag der von Regierungsmitgliedern gerade dieser beiden Parteien in der jüngsten Vergangenheit vollzogene Wechsel auf hochdotierte Wirtschaftsposten eine ausschlaggebende Rolle spielen.

Für Transparency besteht daher die dringende Aufgabe, auf eine noch stärkere Bewusstmachung ihrer Forderungen in der Politik hinzuarbeiten.

Fragen von Transparency Deutschland und Antworten der Parteien

Zu Transparency Deutschland

Transparency International Deutschland e.V. (TI) arbeitet deutschlandweit an einer effektiven und nachhaltigen Bekämpfung und Eindämmung der Korruption. Dies ist nur möglich, wenn Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und Koalitionen gebildet werden. In Arbeits- und Regionalgruppen werden die Ziele an entscheidende Stellen transportiert, Lösungen erarbeitet und gesellschaftliche wie politische Entwicklungen kritisch begleitet.

Kontakt

Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied

Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer

Tel.: 030/54 98 98 0