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Pressemitteilung Finanzwesen

Transparency Frankreich und Sherpa erheben Klage gegen drei afrikanische Staatschefs

03.12.2008

Neues Kapitel bei der Rückerlangung illegal erworbenen Vermögens beginnt

Paris, 03.12.2008 - Transparency Frankreich und die französische Organisation Sherpa haben gestern in Paris Klage eingereicht, um die Neuaufnahme der Ermittlungen gegen die afrikanischen Staatschefs Denis Sassou Nguesso (Republik Kongo (Brazzaville)) Omar Bonga Ondimba (Gabun) und Teodor Obiang Mbasogo (Äquatorialguinea) sowie ihnen nahestehende Personen zu erreichen. Die Klage gründet sich auf die Umstände, unter denen diese ein sehr umfangreiches Sach- und Immobilienvermögen in Frankreich erworben haben. Nach Auffassung der Kläger können sich die für den Erwerb benötigten Mittel unmöglich aus Gehältern der Staatschefs speisen. Dies gibt Anlass zum Verdacht der Veruntreuung von öffentlichen Geldern.

Die von Transparency Frankreich und dem gabunischem Staatsbürger Gregory Ngbwa Mintsa (vertreten durch seinen Anwalt William Bourdon) jetzt eingereichte Klage betrifft Sachverhalte, deretwegen zuvor im März 2007 und Juli 2008 bereits reine strafrechtliche Verfahren eingeleitet und nicht weiter verfolgt wurden. Gregory Ngbwa Mintsa ist zunehmenden Belästigungen und Bedrohungen von Seiten einiger Mitglieder der gabunesischen Regierung ausgesetzt, die bis zum letzten Moment versucht haben, ihn von der Klage abzubringen.

Béatrice Toungamani, kongolesische Staatsbürgerin und Mitglied der kongolesischen Plattform gegen Korruption und Straffreiheit, hat sich aufgrund zunehmender Bedrohungen gegenüber ihrer eigenen und ihr nahe stehenden Personen mittlerweile dazu entschieden, die Klage zurück zu ziehen.

Das gewählte Vorgehen, diese Form der kombinierten straf- und zivilrechtlichen Klage einzubringen, eröffnet den Klägern die Möglichkeit, trotz der alten Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die entgegen den sehr aussagekräftigen Ergebnissen einer früheren Ermittlung aus dem Jahre 2007* den Fall zu den Akten gelegt hatte, ein neues Verfahren zu erreichen. Falls das Rechtsschutzinteresse der Kläger bejaht wird, wird automatisch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und ein Untersuchungsrichter ernannt. Dessen Pflicht wird es dann sein, zu untersuchen, unter welchen Umständen das betreffende Immobilieneigentum erworben wurde und aus welchen Quellen die von der Polizeiaufgefundenen zahlreichen Bankkonten gespeist wurden. Der Untersuchungsrichter würde gegebenenfalls auch  Verfahren gegen eventuelle Mittelsmänner einleiten.

Huguette Labelle, Vorsitzende von Transparency International, hat der Initiative von Transparency Frankreich und Sherpa ihre volle Unterstützung zugesichert. Transparency erwartet mit Spannung die weiteren juristischen Entscheidungen.

Zur Pressemitteilung von Transparency Frankreich: Biens mal acquis: TI France poursuit son action avec le dépôt d'une plainte avec constitution de partie civile

Kontakt (französisch/englisch)

Sherpa/ William bourdon/ +33 1 42 60 32 60/ Yann Queinnec/Maud Perdriel- Vaissière/ +33 1 42 41 33 25

Transparence International (Frankreich)/ Daniel Lbègue/ Julien Coll/ +33 1 47 58 82 08

Platforme Congolaise contre la corruption et l’Impunité/ Toungamani Benjamin / +33 6 64 88 01 59

Kontakt (deutsch)

Transparency International Deutschland/ Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer/ 030 - 54 98 98 0

* Die vorhergehende Untersuchung hat ergeben, dass Omar Bongo und seine Verwandten 39 Wohnsitze, der Großteil davon im 16ten Bezirk von Paris gelegen, 70 Bankkonten und neun Autos besitzen. Bei der Familie Sassou n’Guesso wurden 24 Wohnungen und 112 Bankkonten von der Polizei identifiziert und bei der Familie Obiang acht Luxusautos und eine Wohnung.