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Pressemitteilung Politik

Transparency fordert überfällige Veröffentlichung der Abgeordneten-Nebentätigkeitsbezüge

01.08.2006

Transparency übersendet Stellungnahme zu Abgeordneten-Veröffentlichungspflichten an das Bundesverfassungsgericht
Transparency mahnt Regeln zur Zulässigkeit von Nebentätigkeiten von Abgeordneten an

Berlin, 01.08.2006 – Die Anti-Korruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. fordert erneut die längst überfällige Veröffentlichung der Angaben über Nebentätigkeiten durch Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert. Mit der Novellierung des Abgeordnetengesetzes im Juni 2005 wurde geregelt, dass die Abgeordneten ihre Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Einkünfte an den Bundestagspräsidenten melden und dieser die Nebentätigkeiten sowie die Einkommensstufen veröffentlicht. Diese Transparenz soll dem Wähler die Chance geben, potentielle Interessenkonflikte zu erkennen, um aufgeklärte Wahlentscheidungen zu treffen. Transparency hat die Novellierung als ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Die Frist zur Meldung der Bezüge aus Nebentätigkeiten ist am 31. März dieses Jahres abgelaufen. Nach wie vor steht die Veröffentlichung durch den Bundestagspräsidenten aus. Dieser beruft sich auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das mehrere Abgeordnete gegen die Novellierung des Abgeordnetengesetzes angestrengt haben. Die Entscheidung des Gerichts sollte zunächst vor der Sommerpause verkündet werden und wurde inzwischen auf den Herbst vertagt.

“Mit seiner Blockadehaltung stellt sich Herr Lammert gegen geltendes Recht. Es ist bedenklich, wenn der zweithöchste Repräsentant des Staates die Umsetzung eines Gesetzes, das ordnungsgemäß verabschiedet wurde, blockiert. Die klagenden Abgeordneten hätten einstweilige Verfügungen beantragen können, wenn sie eine unmittelbare Umsetzung des Gesetzes hätten verhindern wollen“, erklärte hierzu Dr. Christian Humborg, Sprecher der Transparency-Arbeitsgruppe Politik.

Transparency Deutschland hat eine Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zum Verfahren über die Anträge 2 BvE 1/06, 2/06 und 3/06 übersandt. Darin plädiert Transparency dafür, § 44 a sowie § 44 b AbgG und in der Folge die Verhaltensregeln und die Ausführungsbestimmungen in ihrer jetzigen Form zu belassen. In dem Verfahren haben sechs Abgeordnete gegen eine Erweiterung der Pflichten zur Veröffentlichung von Tätigkeiten und Einkünften geklagt, und Friedrich Merz auch dagegen, dass durch das novellierte Abgeordnetengesetz das Mandat im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten zu stehen habe.

In dieser Stellungnahme argumentiert Transparency, dass die Novellierung des Abgeordnetengesetzes im Juni 2005 im Einklang mit §38 (Rechtsstellung der Abgeordneten) und §48 (Ansprüche der Abgeordneten) des Grundgesetzes steht. Mit der Novellierung des Abgeordnetengesetzes wurde die Norm eingefügt, dass die Arbeit des Abgeordneten im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stehen muss. Das Grundgesetz garantiert den Abgeordneten eine herausgehobene Stellung und damit verbundene besondere Rechte. Aus dieser Sonderstellung ergeben sich aber auch rechtliche Pflichten: Von Abgeordneten muss erwartet werden, dass sie den Wählerauftrag, eine hochkomplexe Industrienation mitzuorganisieren und zu lenken, so ernst nehmen, dass dieser Auftrag im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht.

Ferner mahnt Transparency Deutschland dringend an, klare Grenzen zur Zulässigkeit von Nebentätigkeiten zu definieren. Eine herausragende Stellung wie die Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer eines großen Lobbyverbandes, dessen berufliche Aufgabe es ist, die Interessen eines Verbandes zu vertreten und zu organisieren, ist mit einem Bundestagsmandat nicht zu vereinbaren. “Die Reaktionen der Öffentlichkeit haben deutlich gezeigt, dass die parallele Ausübung eines Bundestagsmandats und eines Verbands- oder Lobbyspitzenamtes nicht mehr vermittelbar ist. Politiker, die vormittags Lobbyist sind und nachmittags Abgeordnete, bringen die Politik allgemein in Verruf“, erklärte Prof. Dr. Ulrich von Alemann, Professor für Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Mitglied im Beirat von Transparency Deutschland. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich an:

Dr. Christian Humborg, Sprecher der TI-Arbeitsgruppe Korruption in der Politik

Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland

Tel. 030-549898 0

Unsere Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht finden Sie hier (pdf, 49,8 kB)