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Pressemitteilung Wirtschaft

Transparency Deutschland zur Rolle des Zeugen Schäfer und des Vorstands im Siemensprozess

18.07.2008

Berlin, 18.07.2008 – Die internationale Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. beurteilt die Rolle des gestern im Prozess gegen Reinhard S. aufgetretenen Zeugen Schäfer, wie sie den Presseberichten zu entnehmen ist, als sehr zwiespältig. Albrecht Schäfer war als Justiziar und später als Chief Compliance Officer bei Siemens tätig. Zwar hat er im Rahmen der Ermittlungen durch Hinweise wohl dazu beitragen können, Ansätze des komplexen Korruptionsgeflechts bei Siemens offenzulegen. Andererseits trug er als Chief Compliance Officer die Mitverantwortung für gesetzeskonformes Verhalten im Konzern. Er hat - soweit bekannt - weder Beschwerde beim Aufsichtsrat geführt, noch Vorwürfe zum damaligen Zeitpunkt öffentlich gemacht oder mit seinem Rücktritt gedroht, als (seinen Aussagen zu Folge) offenbar wurde, dass der Zentralvorstand sich nicht hinreichend mit dem Thema befasste. Die Zeugenaussage Schäfers hat erneut die wohl verbreitete Haltung bei Siemens deutlich gemacht, Wissen über und Mitverantwortung für die verbreitete Korruptionskultur möglichst zu vermeiden und abzuschieben.

In diesem Zusammenhang stellt sich immer dringlicher die Frage der Mitverantwortung des Zentralvorstands und namentlich seines damaligen Vorsitzenden. Während gegen einzelne Mitglieder förmliche Strafermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, hat die Staatsanwaltschaft gegen Heinrich von Pierer offenbar davon bisher abgesehen. Der frühere Siemens-Chef selbst hat jede Beteiligung und jedes Wissens abgestritten und lediglich die „politische Verantwortung“ für die Vorgänge übernommen.

Schäfer hat als Adressaten seiner Hinweise und Fragen zu Korruptionsverdachtsfällen einige Vorstandsmitglieder namentlich benannt, nicht aber Heinrich von Pierer. Er hat jedoch auch Vorgänge und Zeitpunkte (2005 und 2006) bezeugt, bei denen seine Berichte an den gesamten Zentralvorstand gerichtet waren. In anderen Fällen hatte der Zeuge ein Vorstandsmitglied ausdrücklich gebeten, den Vorsitzenden zu unterrichten, und hatte erleben müssen, dass sein Compliance – Bericht im letzten Moment von der Tagesordnung der Vorstandssitzung gestrichen wurde.

Dr. Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland: „Es gibt reichlich Anhaltspunkte, dass alle Mitglieder des Zentralvorstands in das Problem involviert waren, wenn auch individuell unterschiedlich. Es widerspricht jeder Lebenserfahrung, noch immer davon auszugehen, der Vorstandsvorsitzende habe seine ‚Gutgläubigkeit’ bis zum bitteren Ende bewahren können. Es ist fraglich, wie lange die Staatsanwaltschaft noch auf die Eröffnung eines Strafermittlungsverfahrens auch gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden verzichten kann.“

Kontakt

Dr. Peter von Blomberg, stellvertretende Vorsitzende
Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer
Transparency International Deutschland e.V.
Tel.: 030/ 54 98 98 0