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Transparency Deutschland und VCI fordern eine transparente Interessenvertretung

Berlin, 17.04.2018

© Romco/Pixabay
  • Deutschland braucht ein Gesetz zur transparenten Interessenvertretung
  • Notwendig ist ein verpflichtendes Transparenzregister und ein Verhaltens­kodex für Interessenvertreter
  • Ein legislativer Fußabdruck muss den Einfluss der Interessen auf den Gesetz­gebungsprozess dokumentieren
  • Das Amt einer/s Lobbybeauftragten soll eingeführt werden

Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutsch­land und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) setzen sich in einem gemeinsamen Eckpunktepapier für eine transparente Interessenvertretung ein: Bundestag und Bundesregierung sollen in der laufenden Legislaturperiode ein Interessenvertretungsgesetz auf den Weg bringen. Der VCI und Transparency Deutschland sprechen sich dafür aus, dass der Einfluss aller Akteure auf den Gesetzgebungsprozess in gleicher Weise offengelegt wird. Es sollte aufgezeigt werden, welche Lobbyorganisationen bei der Gesetzesvorbereitung beteiligt waren, welche Interessen bei deren Abwägung durch Bundesregierung und Bundestag in die Abfassung eines Gesetzes eingeflossen sind und welche nicht.

Transparenzregister und Verhaltenskodex

Zu den Grundpfeilern einer transparenten Interessenvertretung gehört ein alle Akteure umfassendes und verpflichtendes Lobbyregister. Es muss durch einen verbindlichen Verhaltenskodex ergänzt werden. „Lobbyismus muss klar und fair geregelt sein. Die neue Bundesregierung und der Bundestag sollten dem Ein­druck entgegenwirken, dass einige wenige Interessen zusammen mit den jeweils Regie­renden die Geschicke der Menschen in Deutschland bestimmen“, so Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland. VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann unterstreicht: „Wir sprechen uns für ein Gesetz zur transparenten Interessenvertretung aus. Denn wir sind überzeugt, Transparenz und Nachvoll­ziehbarkeit sind nur dann zu gewährleisten, wenn klare Regeln für alle gelten.“

Das Transparenzregister soll nach Auffassung beider Organisationen die Tätig­keitsfelder der registrierten Interessengruppen sowie Angaben zur Höhe und Her­kunft der für die Interessenvertretung eingesetzten Finanzmittel enthalten. Zudem muss es öffentlich und gut lesbar auf der Webseite des Deutschen Bundestags geführt werden. Mit dem Eintrag ins Transparenzregister stimmen Interessenver­treterinnen und -vertreter dem Verhaltenskodex und dazugehörigen Sanktions­maßnahmen zu.

Legislativer Fußabdruck und Online-Konsultationsverfahren

Um die Einflussnahme auf regulative Vorhaben in der frühen Phase der Gesetz­gebung transparent zu machen, soll diese vor der Kabinettsvorlage in einem
legislativen Fußabdruck dokumentiert werden. Dazu sollte in der Begründung zu Gesetzentwürfen dargelegt werden, welche Interessen während der Gesetzes-vorbereitung gehört wurden und inwieweit diese Einzug in den Gesetzestext gefunden haben.

Außerdem befürworten Transparency Deutschland und der VCI, das Verfahren der Interessenanhörung um ein Online-Konsultationsverfahren zu ergänzen. Ein Online-Konsultationsverfahren sei in Zeiten der Digitalisierung eine gute Lösung, mit der auf EU-Ebene bereits gute Erfahrungen gesammelt wurden. Es biete sich an, dieses Modell an die deutschen Verhältnisse anzupassen.

Einsetzung einer/s Lobbybeauftragten

Der VCI und Transparency Deutschland schlagen die Einsetzung einer/s soge­nannten „Lobbybeauftragten“ vor, die/der neutral und überparteilich auf eigene Initiative hin tätig werden soll. Die wesentlichen Aufgaben sollten die Überwa­chung der Umsetzung des Interessenvertretungsgesetzes, die Führung des Lobbyregisters, die Erarbeitung von Vorschlägen für Sanktionsmaßnahmen sowie die Präsentation eines regelmäßigen Lobbyberichts sein.

Bei der Besetzung dieser Position haben Transparency Deutschland und der VCI unterschiedliche Ansätze: Transparency Deutschland schlägt vor, im Interessen­vertretungsgesetz die Schaffung einer/s Lobbybeauftragten vorzusehen, die/der sowohl gegenüber dem Bundestag als auch gegenüber der Bundesregierung die Umsetzung des Interessenvertretungsgesetzes kontrollieren kann. Der VCI spricht sich dafür aus, dass das Amt der/s Lobbybeauftragten durch den Bundestags­präsidenten ausgefüllt wird, der überparteilich ist, den Bundestag gegenüber Bundesregierung und Bundesrat vertritt und in seiner Funk­tion der Bundestags­verwaltung vorsteht.

Um die Umsetzung administrativ zu begleiten, setzen sich beide Organisationen dafür ein, dass die Bundestagsverwaltung ein Büro für Angelegenheiten zur Interessenvertretung erhält, das die Arbeit der/s Lobbybeauftragten unterstützt.

Bundespressekonferenz am 14. April 2017, 10 Uhr

© Simone Neumann
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Vorsitzende

Anna-Maija Mertens
Geschäftsführerin

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