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Transparency Deutschland kritisiert Verständnis von Informationsfreiheit des BfArM

Berlin, 16.08.2019

Transparency Deutschland hat Post vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bekommen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im September 2018 geurteilt, dass das BfArM Daten zu Anwendungsbeobachtungen (AWB) herausgeben muss und damit der Klage von Transparency Deutschland auf Akteneinsicht Recht gegeben. Allerdings wurde der Zugang zu den gemeldeten Anwendungsbeobachtungen nicht in Form einer elektronischen Datenkopie gewährt. Stattdessen hat die Behörde fast ein Jahr später dreizehn Kartons mit Papierkopien - auch von im BfArM teilweise elektronisch vorliegenden Unterlagen -  in unübersichtlicher Auswahl und Sortierung übersandt. Transparency Deutschland geht seit 2011 mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) der Frage nach, ob AWBs eine Form von Korruption darstellen. Diese sollen nach dem Arzneimittelgesetz zur Gewinnung von Erkenntnissen zu Nebenwirkungen über bereits zugelassene oder registrierte Arzneimittel dienen. Der Erkenntnisgewinn für die Arzneimittelsicherheit durch AWB ist jedoch aus Sicht der Gesundheitsexperten von Transparency Deutschland zweifelhaft. Allein die Aktenführung der zuständigen Aufsichtsbehörde scheint diesen Eindruck zu bestätigen.  

Schon beim ersten IFG-Antrag zu den AWB-Meldungen für die Jahre 2008 bis 2010 musste sich Transparency Deutschland gegenüber dem BfArM Zugang zu den gewünschten Informationen auf dem Klageweg erstreiten.