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Meldung Strafrecht Internationales

Transparency Deutschland kommentiert die Umsetzung der UNCAC Konvention

Berlin, 11.03.2016

Im Rahmen des Prozesses zur Überprüfung der Umsetzung der UN Konvention gegen Korruption (UNCAC) wird Transparency Deutschland von einem Expertenteam angehört. Transparency Deutschland hält die Umsetzung für weitgehend gelungen, weist aber auf Schwachstellen hin. So ist die Verantwortlichkeit von Unternehmen nicht im Strafrecht, sondern im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt, wo Staatsanwälte bei Verdachtsfällen nicht zwingend ermitteln müssen. Hinweisgeber werden nicht ausreichend geschützt. Mißbräuchliche Einflussnahme wird nicht unter Strafe gestellt. Die Einziehung von Taterträgen sollte bei der jetzt anstehenden Reform weitestgehend ermöglicht und die Rückerstattung unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte geregelt werden.

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