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Pressemitteilung Korruptionswahrnehmungsindex (CPI)

Transparency Deutschland fordert die überfällige Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption

06.11.2006

Berlin. Transparency Deutschland begrüßt, dass die internationale Vorstellung des Corruption Perception Index (CPI) von Transparency International in diesem Jahr in Deutschland stattfindet. Der CPI wurde an einer deutschen Universität in enger Abstimmung mit Transparency International entwickelt. Von Deutschland aus hat er seine weltweite Wirkung entfaltet, auch in der sozialwissenschaftlichen Forschung.

Die Position von Deutschland hat sich im diesjährigen Index nicht signifikant verändert. Dies sollte für Deutschland Grund genug sein, die eigenen Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung fortzusetzen. Gerade auch aus der internationalen Verantwortung heraus gibt es keinen Anlass, die Hände in den Schoß zu legen. Globale, nationale und lokale Fragen bei der Korruptionsbekämpfung sind auf das Engste verknüpft.

Transparency International war wesentlich an der Erarbeitung der UN-Konvention gegen Korruption, der UNCAC, beteiligt. Viele der wesentlichen Initiativen und Regelungen gegen Korruption haben damit einen Stellenwert bekommen, der einem globalen Gesetz nahe kommt. Unsere Kollegen im Kampf gegen Korruption in Ländern, in denen Gesetze wirkungslos sind, können sich mit der Konvention auf ein internationales Mandat berufen.

168 Staaten haben die UNCAC unterzeichnet, vor drei Jahren auch Deutschland. 68 Länder haben die Konvention ratifiziert - Deutschland nicht. Dies bietet anderen Ländern den Vorwand, es auch nicht zu tun. Es schwächt das Gewicht der Konvention in der großen Zahl der Länder, in denen Deutschlands Beispiel zählt. Auch um seinen Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung Glaubwürdigkeit zu verleihen, sollte Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption zügig ratifizieren. Solange das nicht geschieht, konterkariert dies die Bemühungen der Firmen in Deutschland, die sich auf diesem Gebiet anstrengen.

Der Ratifizierung steht nur eines im Wege: der § 108e des Strafgesetzbuches, der Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten viel zu einschränkend definiert. So erfasst die Abgeordnetenbestechung beispielsweise nur den Teilbereich des so genannten „Stimmenkaufs“. Damit ist unklar, ab wann Spenden an Mandatsträger für deren politische Tätigkeit Anlass geben können, die Frage der „Käuflichkeit“ zu überprüfen. Die Reform dieses Paragrafen ist überfällig, auch unabhängig von der UNCAC. Heute kann ein Unternehmer in Deutschland straflos Mandatsträgern in Volksvertretungen in Deutschland Vorteile gewähren, für die er auf der Basis des Internationalen Bestechungsgesetzes (IntBestG) bestraft würde, wenn er dies gegenüber Mandatsträgern in Volksvertretungen im Ausland täte.

Monika Harms mahnte als Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof im Rahmen des Verfahrens zur Wuppertaler Bestechungsaffäre, dass „Handlungsbedarf“ bei der Abgeordnetenbestechung bestehe. Im Urteil des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2006 wurde ein Wuppertaler Stadtrat vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen, da nach Auffassung des Gerichts kommunale Mandatsträger nicht als Amtsträger, sondern als Abgeordnete anzusehen seien.

Schon lange war abzusehen, dass die UNCAC die Reform des § 108e nicht einfacher macht. Die Konvention fordert, dass Abgeordnete in Sachen Korruption wie Angehörige des öffentlichen Dienstes behandelt werden. Die Abgeordneten machen geltend, dass sie als Volksvertreter in besonderem Maße auf Kontakte mit Wählern und Interessengruppen angewiesen seien, in aller Regel deutlich mehr als Angehörige des öffentlichen Dienstes. Es sind erhebliche Anstrengungen nötig, Lösungen zu finden, die sowohl den Anforderungen der UNCAC, den Interessen der Abgeordneten und den Interessen der Wähler gerecht werden. Damit dabei nur die legitimen Interessen der Abgeordneten geschützt werden und nicht etwa Verhaltensweisen, die mit einer korrekten Ausübung des Mandats nicht im Einklang stehen, bedarf es der öffentlichen Aufmerksamkeit.

Die öffentliche Aufmerksamkeit ist vor allem in Zeiten notwendig, in denen im Bundestag laut Medienberichten darüber nachgedacht wird, die Regelungen zur Parteienfinanzierung aufzuweichen. Bisher können diese Regelungen, trotz mancher Einschränkungen, als eines der Erfolgsmodelle der Korruptionsbekämpfung in Deutschland bezeichnet werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Prof. Hansjörg Elshorst (Vorsitzender)

Dr. Peter von Blomberg (stellvertretender Vorsitzender

Dr. Christian Humborg (Leiter der AG Korruption in der Politik)

    Tel. 030-549898 0

    Presseartikel mit Beispielen von (drohenden) Verfahrenseinstellungen gegen Mitglieder kommunaler Volksvertretungen in Folge des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2006:

    - „Gratwanderung bei Geschenken“ (Handelsblatt, 24. August 2006)

    - "Kommunalpolitiker sind strafrechtlich nicht als Amtsträger einzustufen" (Europaticker, 10. Mai 2006)

    - "Müllskandal: Experte kritisiert Urteil" (Kölner Stadt-Anzeiger, 15. Juli 2006)

    - "Aus für Korruptionsbekämpfung" (Märkische Allgemeine, 19. Oktober 2006)

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