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Transparency Deutschland begrüßt Gesetzentwurf für ein Verbandssanktionsrecht

Berlin, 22.08.2019

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Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt, dass endlich ein Gesetzentwurf für ein Verbandssanktionsrecht vorliegt. Um Korruption wirksam zu bekämpfen, müssen Hinweisgeber allerdings besser gesetzlich geschützt werden.

Dazu Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland:

„Dieses Gesetz könnte es auch in Deutschland ermöglichen, betrügerische Machenschaften wie in der Automobilindustrie oder im Bankgewerbe mit fühlbaren Strafen zu ahnden. Unternehmen müssen als Ganzes die Konsequenzen für Fehlverhalten verantworten. Nur so kann verlorengegangenes Vertrauen nach den zahlreichen Skandalen der letzten Jahre wiederhergestellt werden.“

Straftat statt Ordnungswidrigkeit

Der Gesetzentwurf sieht laut Medienberichten eine drastische Erhöhung der möglichen Geldbußen vor. Bisher können Verstöße nur als Ordnungswidrigkeiten gewertet werden, die Obergrenze liegt bei zehn Millionen Euro. Die abschreckende Wirkung ist für große Unternehmen, die viel höhere Gewinne erzielen, viel zu gering, während kleine und mittlere Unternehmen benachteiligt werden. Gleichzeitig sollen Staatsanwaltschaften künftig immer ermitteln müssen, wenn ein Verdacht gegen ein Unternehmen besteht.

Dazu Angela Reitmaier, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland:

„Korruption darf sich niemals lohnen und wir brauchen Geldstrafen, die sich am Umsatz der Unternehmen orientieren. Sanktionen gegen Unternehmen müssen im Strafgesetzbuch verankert werden. Gleichzeitig fordern wir, dass Entscheidungen gegen Unternehmen veröffentlicht werden.“  

Hinweisgeberschutz muss verbessert werden

Laut Medienberichten soll zukünftig strafmildernd berücksichtigt werden, wenn Mitarbeitende zur Aufklärung durch unternehmensinterne Untersuchungen beitragen. Oft werden Korruptionsfälle nicht verfolgt, weil sich die Angestellten aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung nicht trauen, diese zu melden.

Hinweisgeber sind bei der Aufdeckung von Korruptionsstraftaten unverzichtbar, trotzdem sind diese in Deutschland nach wie vor nicht ausreichend geschützt. Transparency Deutschland fordert daher eine Umsetzung der im April 2019 vom EU-Parlament verabschiedeten EU-Richtlinie in ein Hinweisgeberschutzgesetz, das auch Hinweisgebern in Deutschland umfassenden Schutz gewährt.

Kontakt

Hartmut Bäumer
Vorsitzender

Dr. Angela Reitmaier
Vorstandsmitglied

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Pressesprecherin

Tel.: 030 - 54 98 98 0
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