Aktuelles
Pressemitteilung Politik

Transparency Deutschland begrüßt europäisches Lobbyistenregister

21.03.2007

Berlin - Transparency International Deutschland e.V. begrüßt die heutige Entscheidung der Europäischen Kommission, im Frühjahr 2008 ein Lobbyistenregister auf europäischer Ebene einzuführen. Zukünftig müssen sich alle Lobbyisten, die als Vertreter von organisierten Interessen bei Konsultationen der Europäischen Kommission Stellung beziehen wollen, zuvor im Lobbyistenregister eintragen. Im Register ist das Honorar (bei Beratern), die Finanzierung der Organisation (bei Nichtregierungsorganisationen) bzw. die Höhe der Kosten der Lobbytätigkeit (bei Inhouse-Lobbyisten und Anwälten) offen zu legen. Weiterhin wurde durch die Europäische Kommission beschlossen, bereits nach einem Jahr „Probelauf“, also 2009, zu prüfen, ob der Anreiz der Konsultationsteilnahme für eine Registrierung ausreichend ist, oder ob die Registrierung für alle Lobbyisten auf europäischer Ebene verpflichtend werden muss. Es ist zu wünschen, dass sich - wie von der Europäischen Kommission angedacht - auch die anderen europäischen Institutionen, vor allem das Europäische Parlament, den Regelungen des Lobbyistenregisters anschließen. 

Die Einführung des Lobbyistenregisters geht auf die European Transparency Initiative (ETI) zurück, die durch Siim Kallas, den Vizepräsidenten der EU-Kommission, angestoßen wurde. Im Mai 2006 wurde dazu das Grünbuch vorgestellt. 

Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency Deutschland: "Das europäische Lobbyistenregister wird helfen, mehr Transparenz in die Beziehungen von Lobbyisten und Politik zu bringen. Der Informationsaustausch von Unternehmen, Verbänden, Interessengruppen, Parlament und Verwaltung ist notwendig und wichtig. Aber es muss transparenter werden, wer mit welchen Informationen und welcher finanziellen Stärke auf Gesetze Einfluss nimmt. Die europäische Initiative unterstützt Forderungen, die Transparency Deutschland seit langem formuliert hat. Wir fordern schon längst, auch in Deutschland ein Lobbyistenregister einzuführen". 

In Deutschland existiert seit 1972 die "Liste der registrierten Verbände und deren Vertreter" beim Deutschen Bundestag. Diese erfüllt in keiner Weise die Anforderungen eines Lobbyistenregisters: Es gibt  keine Anreize zur Registrierung, Informationen zur Finanzierung werden nicht abgefragt, und Unternehmenslobbyisten können sich gar nicht registrieren. 

Für weitere Informationen: 

Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer 

Tel. 030/54 98 98 0