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Transparency Deutschland begrüßt Entwurf für Karenzzeitgesetz in Sachsen

Dresden, 08.05.2019

Transparency Deutschland begrüßt den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Karenzzeit für ausscheidende Mitglieder der Staatsregierung sowie für die ausscheidenden Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in Sachsen. Das Gesetz kann einen Beitrag zur Verbesserung der politischen Kultur im Freistaat darstellen. Neben positiven Aspekten sieht Transparency Deutschland an einigen Stellen noch Verbesserungsbedarf.

Dr. Wolfgang Jäckle, Leiter der Arbeitsgruppe Politik von Transparency Deutschland, wird heute als Sachverständiger in einer öffentlichen Anhörung vor dem Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtags zu dem Gesetzentwurf Stellung beziehen.

Dreijährige Karenzzeit

Die in dem Entwurf enthaltene Einführung einer Karenzzeit von dreijähriger Dauer ist als sehr positiv zu bewerten. Der beispielsweise auf Bundesebene im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung vorgesehene Regel-Zeitraum von nur einem Jahr ist deutlich zu kurz, da nach dieser Zeit die sogenannte „Cooling-Off-Periode“ noch andauert. Auch die Abfederung hierdurch entstehender finanzieller Nachteile durch Gewährung eines entsprechend langen Übergangsgeldes an die (ehemaligen) Mitglieder der Staatsregierung erweist sich für die innere Akzeptanz der Regelung als notwendig.

Fehlende Sanktionen

Das Fehlen jedweder Sanktion bei Verletzung der Anzeigepflicht bzw. bei verspäteter Anzeige ist hingegen kritikwürdig. Ohne Sanktionsmechanismus ist die Allgemeinheit darauf angewiesen, dass etwa durch Medienberichte der Regelverstoß aufgedeckt wird. Zwar könnte der dem Mitglied der Staatsregierung hierdurch drohende Reputationsschaden eine präventive Wirkung entfalten, jedoch ist diese durch Androhung einer Sanktion wie etwa einer spürbaren Geldbuße zu verstärken.