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Titelhandel: Juristen behalten Doktortitel - trotz Bestechung

03.06.2010

München- Laut sueddeutsche.de haben neun ehemalige Studenten nach dem bundesweiten Skandal um gekaufte Doktortitel erfolgreich gegen die Aberkennung ihrer Promotion geklagt. Die Juristen hätten nicht von der Bestechung ihres Doktorvaters wissen müssen und ihre Promotion sei inhaltlich rechtmäßig gewesen, so das Verwaltungsgericht Hannover. Es gebe keinen Anhaltspunkt dafür, dass der von einer Beratungsgesellschaft bestochene Professor auf die Begutachtung der Doktorarbeiten durch andere Hochschullehrer und die mündliche Prüfung Einfluss genommen habe.

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