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Transparency Deutschland fürchtet deutliche Einschränkungen demokratischer Beteiligungs- und Kontrollrechte

Bilanz des Koalitionsvertrags

Berlin, 17.04.2025 – Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der künftigen Regierung geprüft – die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik sind leider erhebliche Rückschritte zu erwarten. Bereits vor einigen Tagen hatte sich die führende Antikorruptionsorganisation kritisch zum Koalitionsvertrag in Bezug auf ihre politischen Kernforderungen geäußert.

© Jens Meyers / Unsplash

„Ein zentrales Ziel des Koalitionsvertrags ist Bürokratieabbau“, erklärt Alexandra Herzog, Vorsitzende von Transparency Deutschland. „Das ist grundsätzlich gut und richtig, aber darf in einer Zeit, wo die Stärkung der Demokratie notwendiger denn je ist, nicht zulasten demokratischer Beteiligungs- und Kontrollrechte gehen. Dass nun „unbequeme“ Gesetze wie das deutsche Lieferkettengesetz ganz abgeschafft oder das Verbandsklagerecht „gestrafft“, sprich massiv beschnitten werden sollen, ist äußerst bedenklich.“


Lieferkettengesetz (LkSG):
Transparency Deutschland kritisiert den Beschluss zur Abschaffung des deutschen Lieferkettengesetzes scharf. Alexandra Herzog betont:

"Bürokratieabbau darf niemals vorrangig vor Menschenrechten und Umweltschutz sein. Ohne ein nationales Lieferkettengesetz verspielt Deutschland wichtige Chancen auf Korruptionsprävention, Nachhaltigkeit und globale Wettbewerbsfähigkeit.“

Statt einer Streichung des LkSG schlägt Transparency Deutschland einen sogenannten risikobasierten Ansatz vor, der effiziente und bürokratiearme Sorgfaltspflichten fördert.

Bekämpfung von Geldwäsche und intransparenten Finanzflüssen:
Ob der Koalitionsvertrag als erfolgreich bei der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland gelten kann, wird davon abhängen, ob und wie die getroffenen Aussagen tatsächlich umgesetzt werden. Dazu Alexandra Herzog:

„Positiv zu bewerten ist, dass eine "Suspicious Wealth Order" eingeführt werden soll, wodurch eine vollständige Beweislastumkehr erfolgt und formelle Eigentümer:innen den legalen Erwerb bestimmter risikobehafteter Vermögenswerte selbst nachweisen müssen. Positiv zu bewerten ist auch, dass mehr Transparenz über wirtschaftlich Berechtigte hergestellt werden soll. Allerdings sind die Schwellen zur Offenlegung noch zu hoch. Außerdem muss die registerführende Stelle mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet werden, um die Daten im Transparenzregister systematisch und gründlich überprüfen zu können. Schließlich sollten  Journalist:innen sowie zivilgesellschaftlichen Akteur:innen uneingeschränkter und unbürokratischer Zugang zum Transparenzregister gewährt werden.“

Einschränkungen bei Transparenz und Beteiligungsrechten in der Umweltpolitik:
Ein weiterer kritischer Punkt ist die geplante Einschränkung von Transparenz sowie Beteiligungs- und Klagerechten im Umweltbereich. Das Umweltinformationsgesetz etwa soll „verschlankt“ und Verbandsklagerechte reduziert werden, was die Handlungsmöglichkeiten zivilgesellschaftlicher Akteure einschränkt. Herzog kündigt an: „Hier wird Transparency Deutschland sich weiterhin gemeinsam mit Umwelt- und Transparenzinitiativen dafür einsetzen, dass Informations- und Beteiligungsrechte vollumfänglich erhalten bleiben.“

„Unser Fazit: Wir hätten uns in diesen Zeiten einen deutlich ambitionierteren Koalitionsvertrag gewünscht, der geeignete Maßnahmen ergreift, um unsere Demokratie resilienter zu machen. Die demokratische Zivilgesellschaft sollte dabei als wichtiger Bündnispartner anerkannt und unterstützt werden.“

Kontakt

Alexandra Herzog, Vorsitzende
Julia Sassenberg, Pressesprecherin
030 - 54 98 98 0
presse@transparency.de