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Pressemitteilung Politik

TI nimmt Stellung zum neuen Parteiengesetz - Beim neuen Parteiengesetz zu kurz gesprungen

17.04.2002

Der Gesetzentwurf von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Neufassung des Parteiengesetzes bleibt weit hinter den notwendigen Änderungen zurück und weicht nur in einem Punkt gravierend von der bisherigen Praxis ab - bei der Strafbarkeit des Verstoßes gegen das Gesetz.

In vielen anderen Punkten gehen die Änderungen nicht weit genug und sind nicht dazu geeignet, durch mehr Transparenz bedenkliche Einflussnahmen auf politische Entscheidungen zu erschweren. "Der Anlauf einer ganzen Legislaturperiode, die Erfahrungen von Kohl bis Köln, haben nur zu einem zu kurzen Sprung geführt", sagte der Vorsitzende von Transparency International Deutschland, Prof. Dr. Dieter Biallas.

Insbesondere zeige der Entwurf, dass die deutlichsten Schlupflöcher zwar gestopft werden sollen, dass das Gesetz aber keinen Versuch unternimmt, den Kauf politischer Willfährigkeit zu erschweren. Dazu hätten die Einführung einer Obergrenze von 50,000 € /Jahr für Spenden an eine Partei, die Begrenzung von Spenden an Mandatsträger/-innen oder Kandidaten/-innen auf 25,000 € pro Jahr und die Veröffentlichung der Wahlkampfbudgets aller Parteigliederungen im Internet erheblich mehr beitragen können.

U.a. diese Vorschläge hatte TI Deutschland schon vor dem Kölner Spendenskandal der Öffentlichkeit und auch der Rau-Kommission unterbreitet. Weiter tritt TI Deutschland dafür ein, die Spendenobergrenzen für die Kommunalebene, die Bundesländer und den Bund zu staffeln, weil auf Kommunalebene bereits die von uns vorgeschlagene Obergrenze von 50,000 € bzw. 25,000 € ausreichen könnte, um politische Entscheidungen zu kaufen.

Es ist zu vermuten, dass die bevorstehenden parlamentarischen Beratungen keine wesentlichen Änderungen mehr bringen werden. "Es wird nicht lange dauern", so Biallas, "bis wir auch mit dem neuen Gesetz einen Skandal erleben. Entscheidend ist der Wille der Parteien, ihre Organisation und ihre Führungskräfte vor wirtschaftlicher Einflussnahme zu schützen. Diesen Willen lässt das Gesetz nicht erkennen."

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Prof. Dr. Dieter Biallas, Tel.: 040 - 482 067

Dagmar Schröder, Tel.: 030 - 54 98 98 0

  

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