Aktuelles
Pressespiegel Politik Strafrecht

Thomas Betz überraschend frei

04.10.2007

Frankfurt- Die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe angekündigt, Beschwerde gegen die Aussetzung des Haftbefehls gegen den wegen Bestechung und Betruges angeklagten Speditionsgeschäftsführers Thomas Betz einzulegen. Wie die FAZ berichtet, hatte das Landgericht am Montag den Haftbefehl gegen Betz „von Amts wegen“ und ohne Auflagen außer Vollzug gesetzt. Wegen einer „längerfristigen Erkrankung eines Richters“ sei ein zügiger Fortgang des Verfahrens nicht mehr gewährleistet.

<link http: www.faz.net s rubd16e1f55d21144c4ae3f9ddf52b6e1d9 external-link-new-window>07-10-02_FAZ.NET