PressespiegelPolitikStrafrecht
Thomas Betz überraschend frei
04.10.2007
Frankfurt- Die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe angekündigt, Beschwerde gegen die Aussetzung des Haftbefehls gegen den wegen Bestechung und Betruges angeklagten Speditionsgeschäftsführers Thomas Betz einzulegen. Wie die FAZ berichtet, hatte das Landgericht am Montag den Haftbefehl gegen Betz „von Amts wegen“ und ohne Auflagen außer Vollzug gesetzt. Wegen einer „längerfristigen Erkrankung eines Richters“ sei ein zügiger Fortgang des Verfahrens nicht mehr gewährleistet.