Aktuelles
Hinweisgeberschutz Strafrecht Zivilgesellschaft

Tagung "Whistleblowing in Deutschland – Zivilcourage oder Verrat?"

Hinweisgeberverhalten und rechtliche Regelungen in Deutschland

Datum: 15.11. 14:15 Uhr - 15.11.2019 19:00 Uhr
Ort: Institut für Kommunikationswissenschaften und Medienforschung (LMU), Oettingenstraße 67, EG Hörsaal B001, 80538 München

„Die Aufmerksamkeit und das Verantwortungsbewusstsein des Staatsbürgers, der Missstände nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern sich auch für deren Abstellung einsetzt, ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Ordnung“ – so heißt es in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.04.1970 (1 BvR 690/65).

Dennoch schwankt das öffentliche Bild von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern zwischen Heldentum und Denunziantentum. Auch ist das Wissen um wissenschaftliche Erkenntnisse zur „Realität des Whistleblowings“ – etwa typische Merkmale und Verläufe – wenig verbreitet. Ebenso verhält es sich mit Blick auf die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen, Informationen über Missstände weiterzugeben.

Transparency Deutschland veranstaltet in Kooperation mit der Ludwig-Maximilians-Universität München eine Veranstaltung, in deren Rahmen mehrere Vorträge mit anschließender Podiumsdiskussion die aktuelle rechtliche Lage auch unter Berücksichtigung europäischen Vorgaben beleuchten werden. Die Veranstaltung folgt dem Motto „science goes public“ und ist deshalb sowohl für Fachpublikum als auch die Zivilgesellschaft geöffnet.

Um Anmeldung wird bis 8. November 2019 gebeten. Bitte füllen Sie zu diesem Zweck das Anmeldeformular aus und senden es per E-Mail E-Mail an elke.wienhausen@jura.uni-muenchen.de oder per Fax an 089/2180-3580.

Schlagwörter

Die Meldung wurde erstellt von Regionalgruppe Bayern am 15.11.2019.