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Pressespiegel Strafrecht

Strafverfolger in der EU arbeiten enger zusammen

11.08.2008

Frankfurt- Einem Artikel in Nachrichten für Außenhandel zufolge ist am 30. Juni dieses Jahres ein deutsches Gesetz zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur schnelleren Verfolgung bestimmter Straftaten in Kraft getreten. Der Rahmenbeschluss sehe vor, dass ein EU-Mitgliedsstaat durch einen anderen Mitgliedsstaat Gegenstände sicherstellen lassen kann, die in einem Strafverfahren als Beweismittel dienen oder vom Staat eingezogen werden sollen. Dabei werde nicht mehr geprüft, ob der vorgeworfene Sachverhalt auch nach deutschem Recht strafbar wäre. Die 32 im Rahmenbeschluss genannten Delikte umfassen auch den Bereich der Korruption.

08_08_04_Nachrichten für Außenhandel

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