Straffrei durch Verjährung?
Berlin, 28.05.2026 – Im Zuge der Aserbaidschan-Affäre wurde der frühere Bundestagsabgeordnete Axel Fischer wegen Bestechlichkeit verurteilt. Da der Prozess wegen Verjährung zu platzen drohte, hatte Transparency Deutschland einen Ideenwettbewerb ausgeschrieben. Die beiden Einreichungen werden in der neuen Scheinwerfer-Ausgabe vorgestellt und können hier im Volltext heruntergeladen werden.
Am 22. Januar 2026 war es dann doch soweit: Im Zuge der sogenannten Aserbaidschan-Affäre wurde der frühere Bundestagsabgeordnete Axel Fischer wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Ob es soweit kommen würde, war allerdings gerade in den letzten Wochen vor dem Urteil höchst ungewiss, denn es drohte die sogenannte absolute Verjährung nach Ablauf von zehn Jahren.
Transparency International Deutschland hatte vor diesem Hintergrund im Dezember 2025 einen Ideenwettbewerb gestartet und um die Einreichung von Vorschlägen gebeten, ob und wie das durch kurzfristige gesetzliche Maßnahmen hätte verhindert werden können. Nach Abschluss des Wettbewerbs übermittelte Transparency die Einreichungen der Agon Partners Innovation AG (AGON) und der Deutsch-Armenischen Juristenvereinigung (DEARJV) an die politischen Entscheidungsträger:innen, insbesondere die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.
Die beiden Vorschläge werden in der 108. Ausgabe des Scheinwerfer-Magazins (S. 44/45) vorgestellt und diskutiert. Sie finden die beiden Einreichungen am Ende dieses Beitrags im Volltext zum Download.
Heribert Hirte, stellvertretender Vorsitzender von Transparency International Deutschland, erklärte dazu:
Die Vorschläge zeigen konkret auf, wie ein Ablauf der Verjährungsfrist unter Einhaltung des verfassungsrechtlichen Rahmens abgewendet werden kann. Dabei verfolgen sie unterschiedliche Ansätze, die jedoch beide sehr erfolgversprechend sind und sich ergänzen.
Die DEARJV erklärte zu ihrer Einreichung:
Als rechtswissenschaftlicher Verein deutscher und armenischer Juristinnen und Juristen sind wir ein Akteur der pluralistischen Zivilgesellschaft in Deutschland, weshalb es uns wichtig ist, das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie zu schützen, welches durch korrupte Praktiken untergraben wird. Zudem ist dabei dem Fall A. Fischer das besondere Interesse inhärent, die „Aserbaidschan-Affäre“ als Teil der weitreichenden Kaviar-Diplomatie in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und juristisch einzuordnen, da diese eine bisher nie dagewesene Korrumpierung europäischer Institutionen zugunsten der Autokratie aus Aserbaidschan zum Gegenstand hat. Diese Einflussnahme wie auch geo- und energiepolitische Opportunitätserwägungen führ(t)en aus unserer Sicht nicht unwesentlich zu einer fragwürdigen Äquidistanz innerhalb des Konfliktkomplexes Aserbaidschan und Armenien angesichts der wiederholten völkerrechtswidrigen Aggressionen Aserbaidschans sowie einer fehlenden adäquaten Verurteilung einer verantwortlichen deutschen Politik. Daher verfolgten wir selbst die Entwicklungen in diesem Fall von Beginn an mit großer Sorge und begrüßten das Engagement von Transparency International Deutschland sowie die Möglichkeit, im Zuge des juristischen Ideenwettbewerbs zu partizipieren.