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Strafe gegen Heugel rechtskräftig

30.07.2009

Köln- rundschau-online.de meldet, die Bewährungsstrafe gegen den früheren Kölner Oberstadtdirektor Klaus Heugel sei nun rechtskräftig. Mit einem kürzlich veröffentlichten Beschluss habe der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Heugels Revision gegen die Verurteilung durch das Landgericht Köln verworfen. Das Gericht hatte den ehemaligen Kommunalpolitiker im August 2008 wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Hintergrund des Strafverfahrens seien zwei illegale Parteispenden des Müll-Unternehmers Hellmut Trienekens in Höhe von 150.000 Mark für den Wahlkampf 1999 gewesen, in dem Heugel als OB-Kandidat der SPD kandidiert habe.

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