Stellungnahmen
Finanzwesen
Stellungnahme zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Berlin, 20.04.2017
Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der vierten Antigeldwäscherichtlinie der EU sieht ein Transparenzregister vor, in dem Unternehmen und Stiftungen ihre wahren wirtschaftlichen Eigentümer auflisten sollen. Leider wird dieses mächtige Instrument im Kampf gegen Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung an entscheidenden Stellen entschärft. Vorauseilend wird z.B. denjenigen entgegengekommen, die auch „nach umfassender Prüfung“ keine natürliche Person als Eigentümer ermitteln können. Denn dann reicht es dem Gesetzesentwurf, die Geschäftsführung als Ersatz anzugeben. So werden unnötig einfache Verschleierungsmöglichkeiten geschaffen.