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Stellungnahme zur Einführung eines Lobbyregisters

Berlin, 29.09.2020

Transparency Deutschland nimmt anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Lobbyregister im Deutschen Bundestag am 1. Oktober 2020 Stellung zum Gesetzesentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Grundsätzlich begrüßt Transparency das Anliegen des Gesetzentwurfs, hält die konkrete Ausgestaltung jedoch für absolut unzureichend. Mit dem legislativen Fußabdruck fehlt bisher ein entscheidendes Element, um Eingaben von Interessenvertretern sowie eine Erläuterung der Interessenbeteiligung und -abwägung in der Begründung von Gesetzentwürfen offenzulegen. Auch die Einführung des Amtes einer/s unabhängigen Lobbybeauftragten mit Durchgriffsrechten und der notwendigen Ausstattung mit Personal und Sachmitteln fehlt im vorliegenden Gesetzentwurf.

Transparency Deutschland empfiehlt die Ergänzung des Lobbyregisters durch einen verbindlichen und einheitlichen Verhaltenskodex, statt der vorgesehenen Angabe eines eigenen Verhaltenskodex durch die Interessenvertreterinnen und -vertreter. Die bisher vorgesehene Beschränkung des Geltungsbereichs auf den Deutschen Bundestag greift zu kurz. Es ist zu begrüßen, dass CDU/CSU und SPD sich zwischenzeitlich darauf geeinigt haben, dass das Gesetz auch für die Bundesregierung gelten soll. Darüber hinaus muss eine Regelung für mehr Transparenz alle Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter gleichsam umfassen.