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Stellungnahme zur Änderung des Informationszugangsgesetzes für Schleswig-Holstein

Kiel, 29.05.2019

Transparency Deutschland begrüßt die vorgeschlagene Änderung, die eine Offenbarung von Geheimnissen der Verfahrensbeteiligten ermöglicht, wenn dies nach einer Abwägung gegenüber überwiegenden öffentlichen Interessen oder zum Schutz höher zu bewertender Rechtsgüter der Allgemeinheit erforderlich ist.