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Meldung Strafrecht Internationales

Stellungnahme zum Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption

Berlin, 04.05.2016

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme, dass das Strafrechtsübereinkommen des Europarates von 1999 über Korruption ratifiziert werden soll. Bei einzelnen Artikeln bemängelt Transparency Deutschland jedoch die Einlegung von Vorbehalten und die unvollständige Umsetzung ins deutsche Recht. So sind beispielsweise Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung nicht in den Vortatenkatalog der Geldwäsche übernommen worden. Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaft ist nach wie vor nicht mit den Anforderungen des Übereinkommens in Einklang zu bringen.

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