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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft

Berlin, 11.06.2020

Transparency Deutschland begrüßt die geplante Einführung des Legalitätsprinzips, dementsprechend die Behörden bei Anfangsverdacht ermitteln müssen. Dasselbe gilt für interne Untersuchungen, die unabhängig vom Strafverfahren durchzuführen sind. Transparency kritisiert allerdings die Auffassung, die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in das Strafgesetzbuch sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zwingend geboten. Denn nur durch ein in sich geschlossenes, wirksames und verhältnismäßiges Sanktionssystem, das im Strafgesetzbuch verankert ist, ist eine wirksame Prävention von Straftaten zu erreichen.

Darüber hinaus schlägt Transparency Deutschland eine Reihe von Verbesserungen vor, die vor allem auf die Stärkung der Ressourcen der Justiz, die Erweiterung des Sanktionsinstrumentariums und die Klärung unsicherer Rechtsbegriffe abzielen.