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Stellungnahmen Finanzwesen

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen über verstärkte Sorgfaltspflichten bei der Übertragung von Kryptowerten

Berlin, 14.06.2021

Die Kryptowertetransferverordnung zielt darauf ab, dass bei der Übertragung von Kryptowerten Informationen über den Auftraggeber und Empfänger erhoben und gespeichert werden, um anonymen Zahlungsverkehr mit Kryptowährungen, der teilweise in Verbindung mit Verbrechen steht, zu verhindern. Transparency Deutschland nimmt Stellung zu dem Referentenentwurf und begrüßt eine intensivere Regulierung von Kryptowerten. 

Die angestrebten Regulierungen sind schon aufgrund eines „same-level-playing-field“ bei sonstigen Zahlungen (z.B. Buchgeld, Bargeld) erstrebenswert. Transparency Deutschland plädiert jedoch dafür, die europäischen Vorgaben abzuwarten, welche noch im Juni 2021 erscheinen sollen, um der Gefahr von unterschiedlichen Regelungen vorzubeugen. 

Transparency Deutschland moniert die Vorgaben zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten, diese stehen teilweise im Widerspruch zur Geldtransferverordnung. Auch stößt die enthaltene Ermittlungspflicht auf Bedenken hinsichtlich ihrer Durchführbarkeit, so kann die Pflicht unseres Erachtens nur durchgeführt werden, indem der Auftraggeber entsprechend befragt und die Antwort vom Verpflichteten dokumentiert wird. Eine risikoabgestufte Vorgehensweise, wie in dem Entwurf gefordert, ist somit nicht abbildbar. Damit würde die Pflicht zur Ermittlung der Daten des wirtschaftlich Berechtigten zum „stumpfen Schwert“ mutieren.