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Stellungnahme zum Evaluationsprozess der OECD-Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr

Kommentare zum Fragebogen an die Bundesregierung in der vierten Evaluationsphase

Berlin, 15.01.2018

Transparency Deutschland nimmt an der vierten Phase des Evaluationsprozess der OECD-Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr teil. Vor diesem Hintergrund hat Transparency Deutschland den durch die Bunderegierung ausgefüllten Fragebogen zur Umsetzung der Konvention kommentiert. Hauptkritikpunkte sind das fehlende Unternehmensstrafrecht und der mangelhafte Hinweisgeberschutz in Deutschland. Außerdem sollen die Antigeldwäsche-Maßnahmen im Bereich der nicht-finanziellen Berichtserstattung verstärkt werden. Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt ist die immer noch unzureichende Offenlegung der Gerichtsentscheidungen über Fälle von Auslandsbestechungen. Die Stellungnahme wurde in englischer Sprache eingereicht.