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Stellungnahmen Hinweisgeberschutz

Stellungnahme zum Entwurf des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022

Berlin, 14.03.2022

Die Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland bezieht Stellung zum Entwurf des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022 und begrüßt die Anerkennung der Corporate Sustainability Reporting Directive und des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität. Allerdings kommt im Entwurf des DCGKs der Hinweisgeberschutz zu kurz. Dabei ist ein effektiver Hinweisgeberschutz ein essentielles Werkzeug der Corporate Governance, um Schäden für Unternehmen, Aktionäre und die breite Öffentlichkeit zu vermeiden und zu reduzieren. Die Arbeitsgruppe schlägt daher vor, Hinweisgebersystemen einen stärkeren Fokus zu geben. Dieses soll als Teil eines Kontroll- und Risikomanagementsystems und des Compliance Management Systems verstanden werden. Auf eingegangene Meldungen aus dem Hinweisgebersystem sollte besonders geachtet werden. Meldungen, Risiken und Folgemaßnahmen sollten hierbei eine zentrale Rolle spielen.

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