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Stellungnahme zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Nordrhein-Westfalen zur Förderung von Transparenz bei politischen Entscheidungsprozessen

Berlin, 15.02.2021

Expert*innenwissen und der Kontakt zur Praxis sind wichtige Grundlagen für Gesetze und Verordnungen. Eine den Anforderungen einer modernen Demokratie und dem aktuellen Wissens- und Erfahrungsstand entsprechende Gesetzgebung kann nicht ohne Beteiligung und Berücksichtigung von InteressenvertreterInnen funktionieren.

Um Interessenskonflikten vorzubeugen und Transparenz im Nordrhein-Westfälischen Landtag zu fördern, hat die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN einen Antrag auf Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters und des legislativen Fußbadrucks gestellt. Transparency Deutschland begrüßt die Initiative der Fraktion grundlegend und ermutigt die Antragsstellenden, auch den Landtag durch die Regelungen des legislativen Fußabdrucks transparenter zu machen.

Der vorliegende Antrag umfasst – teils allgemein gehalten – mindestens alle grundlegenden Forderungen an ein Lobbyregister und einen legislativen Fußabdruck, die von den entsprechenden zivilgesellschaftlichen Organisationen und Wirtschaftsverbänden erhoben werden. Die einzige Ausnahme betrifft die Aussparung des Landtages von der Regelung des legislativen Fußabdrucks.