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Stellungnahmen Hinweisgeberschutz

Stellungnahme zum Gesetzentwurf für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen

Berlin, 24.03.2023

Nachdem der Bundesrat im Februar 2023 den Regierungsentwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz, den der Deutsche Bundestag im Dezember 2022 verabschiedet hatte (BT-Drs. 20/3442), abgelehnt hat, wagen die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nun einen zweiten Anlauf.

Am Montag, den 27. März 2023, findet dazu eine Anhörung im Rechtausschuss des Deutschen Bundestags statt. Dort wird Louisa Schloussen, Co-Leiterin der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland, als Sachverständige teilnehmen.

Der vorgelegte neue Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen (EU-Whistleblowing-Richtlinie), die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (BT-Drs. 20/5992), weist keine großen Veränderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf (BT-Drs. 20/3442) aus dem Oktober 2022 auf. Nach der Anhörung des Rechtsausschusses am 19. Oktober 2022 wurde dieser nochmals angepasst. Dabei wurde auf unsere Kritik hin die verpflichtende anonyme Meldemöglichkeit eingeführt. Auch wenn der Entwurf nach wie vor grundlegende Schwächen aufwies, wäre die Verabschiedung ein erster wichtiger Schritt für den Schutz hinweisgebender Personen gewesen.