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Stellungnahme der AG Wirtschaft zum Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Berlin, 21.07.2025

Transparency International Deutschland e.V. (TI-DE) begrüßt den Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht als wichtigen Schritt zur Stärkung von Transparenz und Korruptionsprävention.

In den kommenden Monaten werden im Rahmen der noch offenen Omnibus I-Initiative auf EU-Ebene zentrale Einschränkungen der CSRD erst noch entschieden: Insbesondere die Größe, und damit die Anzahl, der durch sie betroffenen Unternehmen sowie ihre Wirksamkeit entlang tieferer Stufen der Wertschöpfungskette sind in Verhandlung. Umso wichtiger ist es, dass das BMJV auch in späteren Stadien des Gesetzgebungsverfahrens eine angemessene Stakeholder-Einbindung sicherstellt.

TI-DE weist auf Schlupflöcher im Referentenentwurf hin, die multinationalen Unternehmen erlauben, durch strategische Anpassung von Konzernstrukturen ihre Verpflichtungen nach der CSRD zu umgehen. Es empfiehlt zudem eine stärkere Prüfungssicherheit und die Einbindung von zertifizierten Fachexperten in die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten.

Besonderes Augenmerk muss auf den Anreizen liegen, die das Umsetzungsgesetz der CSRD für freiwillig berichtende Unternehmen schafft. Der Referentenentwurf läuft Gefahr, durch unkonkrete Formulierungen dem Ziel der Entlastung freiwillig berichtender Unternehmen von bürokratischen Aufwänden entgegenzuwirken. TI-DE empfiehlt daher, dass kein Ausfüllen zusätzlicher Fragebögen von in Zukunft möglicherweise nicht mehr unter die CSRD fallenden Unternehmen gefordert werden dürfen, wenn diese einen Bericht nach dem Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME) vorlegen.

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier abrufen.