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Stellungnahme zum Entwurf zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes (SH AbgG)

Hoisdorf, 26.04.2023

Für den Entwurf zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes (SH AbgG) wurde die Regionalgruppe Hamburg/Schleswig-Holstein/Bremen von Transparency International Deutschland e.V. eingeladen Stellung zu beziehen.

Grundsätzlich begrüßt die Regionalgruppe die vorgeschlagenen Änderungen des Abgeordnetengesetzes für die Schlewtig-Holsteinischen Landtag, sieht jedoch bei einigen Aspekten Verbesserungsbedarf: 

Durch die beabsichtigten Änderungen des § 47 fällt der Schleswig-Holsteinische Landtag gegenüber den für Bundestagsabgeordnete und für Abgeordnete anderer Landtage geltenden Regeln zurück. Denn die gebotene Erhöhung der parlamentarischen Transparenz ist durch die geplanten Änderungen nicht zu erwarten. Vielmehr erhielten Mandatsträger:innen durch die eingeführten Freigrenzen und durch die mangelnde Meldepflicht zur privaten Vermögensverwaltung erhebliche Möglichkeiten, Nebeneinkünfte nicht offenlegen zu müssen.

Der Gesetzesentwurf lässt darüber hinaus erneut eine Aufzeichnungspflicht bezüglich der für alle Nebentätigkeiten aufgewandten Arbeitszeiten vermissen. Denn die alleinige Höhe der sonstigen Einnahmen von Abgeordneten besagt – insbesondere unter Berücksichtigung der Neuregelungen zu der Ausnahme von privater Vermögensverwaltung, den Freigrenzen und durch die Stufendarstellung – noch nichts zu deren Umfängen in Relation zur eigentlichen Abgeordnetentätigkeit aus. Eine derartige Aufzeichnungspflicht ist Voraussetzung, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, dass die Arbeit für das Abgeordnetenmandat im Mittelpunkt der Tätigkeit steht. 

Die detaillierte schriftliche Stellungnahme finden Sie anbei.