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Staatsanwalt: Sachsenmilch hat nicht bestochen

20.10.2008

Dresden- sz-online.de teilte bereits Ende September mit, dass die Staatsanwaltschaft Dresden das Verfahren wegen Wählerbestechung gegen zwei leitende Mitarbeiter der Sachsenmilch AG eingestellt habe. Im Vorfeld eines Bürgerentscheides habe das Leppersdorfer Unternehmen jedem Haushalt der Gemeinde Wachau einen Heizkostenzuschuss von insgesamt 390 Euro versprochen, wenn der Entscheid zugunsten des Kraftwerks ausgehe. Den Managern habe weder Vorsatz noch strafbares Handeln nachgewiesen werden können; Sachsenmilch habe nicht die Absicht bekundet, alle Wahlberechtigten zu begünstigen, sondern alle Haushalte.

 

<link http: www.sz-online.de nachrichten>08_09_29_sz-online.de