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Staatsanwalt erklärt seinen Sinneswandel

22.11.2006

Frankfurt – Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet über den neu aufgerollten Mannesmann-Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf. Ein Oberstaatsanwalt habe vor Gericht erläutert, warum er vor sechs Jahren zunächst kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, obwohl Strafanzeige gestellt worden war – für ihn habe das Aktionärsinteresse im Vordergrund gestanden. Dass er schließlich doch noch die Einleitung eines Strafverfahrens angeordnet hat, sei darauf zurückzuführen gewesen, dass sich neue Verdachtsmomente ergeben hätten.

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