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Pressemitteilung

Sonderseiten "Korruptionsbekämpfung in Berlin"

20.12.2005

Transparency Deutschland veröffentlicht Sonderseiten zur „Korruptionsbekämpfung in Berlin“. Auf Seite eins werden die wichtigsten Maßnahmen des Jahres 2005 aufgeführt. Insgesamt sind auf diesen Sonderseiten alle Anstrengungen der Korruptionsbekämpfung des Landes und der Kommune Berlin zusammengefasst. Gebündelt zu finden sind erstmals die relevanten Gesetze und Verordnungen zum Thema Korruptionsprävention sowie detaillierte Informationen zu diesem Thema in den Bereichen Politik und Verwaltung, Vergabewesen und über Informationsrechte in der Hauptstadt.

Diese Darstellung lässt die Strukturen klar erkennen. Sie zeigt die vorhandenen Lücken bei der Prävention von Korruption und ermöglicht eine differenzierte Bewertung auf der Basis der drei Leitlinien Effizienz, Rechtstreue und Transparenz.

Abgeordnete haben die schwierige Aufgabe der Selbstregulierung zu bewältigen. Sie steht im Spannungsfeld von Eigeninteresse und öffentlicher Erwartung. Vor diesem Hintergrund ist die  Novellierung des Berliner Abgeordnetengesetzes enttäuschend. Zwar wurden die Verhaltensregeln für Abgeordnete in das Gesetz übernommen, sie bleiben aber weit hinter den Regelungen zurück, die für Bundestags­abgeordnete gelten. Bundestagsabgeordnete müssen ihre Einkünfte künftig zumindest drei Einkommensstufen zuordnen. Einkünfte aus Beruf und Nebentätigkeiten der Berliner Abgeordneten werden nicht veröffentlicht, auch nicht in Stufen. Hier ist mehr Transparenz gefordert.

Positiv ist zu bewerten, dass der Senat dem Abgeordnetenhaus, dem Beispiel Nordrhein Westfalens folgend, einen Entwurf zu einem Korruptionsregistergesetz vorgelegt hat. Dieses Gesetz soll dafür sorgen, dass Unternehmen und Betriebe, die gegen Antikorruptionsgesetze verstoßen haben, erfasst und für eine bestimmte Zeit von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Transparency Deutschland begrüßt die Anstrengungen des Senators für Finanzen, der durch eine Reihe von Maßnahmen mehr Transparenz in die Berliner Beteiligungsunternehmen gebracht hat. Die Beteiligungshinweise lehnen sich eng an den Deutschen Corporate Governance Kodex an und gelten für alle Unternehmen mit Berliner Mehrheitsbeteiligung. Positiv zu bewerten ist die Offenlegungspflicht der Einkünfte von Vorstandsmitgliedern der Berliner Unternehmen. Transparency Deutschland macht allerdings darauf aufmerksam, dass eine Ergänzung der Beteiligungshinweise durch Vorschriften, die den Vorstand zu einer aktiven Korruptionsprävention verpflichten, noch aussteht.

Besonders zu bemängeln ist, dass der Senat keine Möglichkeit anbietet, Hinweise auf Korruption anonym entgegenzunehmen. Zu denken ist dabei an Ombudsleute oder ein elektronisches Hinweisgebersystem. Der Senat hat sich bisher für ein solches System nicht entschieden, obwohl es sich als äußerst erfolgreich erwiesen hat, wie die mehr als zweijährige Anwendung beim Landeskriminalamt in Niedersachsen zeigt. 

Sinnvoll und begrüßenswert wäre ein Korruptionsbeauftragter für Berlin, bei dem alle Maßnahmen zur Korruptionsprävention gebündelt werden könnten. Ähnlich dem Datenschutzbeauftragten sollte der Korruptionsbeauftragte unabhängig und dem Abgeordnetenhaus gegenüber berichtspflichtig sein.

Erfreulich ist die Auszeichnung des Bezirks Spandau, der ein eigenes Modell zur Korruptionsprävention entworfen und umgesetzt hat. Spandau wurde Preisträger beim diesjährigen Internationalen Speyerer Qualitätswettbewerb. Wir können dieses Modell den anderen Bezirken nur empfehlen.

Sie erreichen die Sonderseite über den Button „Korruptionsbekämpfung in Berlin“ auf der rechten Seite unserer Homepage: www.transparency.de

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Jochen Bäumel, Tel. 030-549898 0

Dagmar Schröder, Tel. 030-549898 0